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Antwort:

Das hängt in erster Linie von der Regelung im Arbeitsvertrag ab. Oft enthalten Arbeitsverträge die Verpflichtung, auch an anderen Orten oder in anderen Filialen des Arbeitgebers zu arbeiten. Wenn ein Betriebsrat besteht, kann die Versetzung trotzdem nicht ohne weiteres vorgenommen werden. Der Arbeitgeber muss vor jeder Versetzung die Zustimmung des Betriebsrats einholen.

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