Antwort:

Ja, das Gesetz schreibt Schriftform vor. Das bedeutet, dass die vereinbarte Befristung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite unterschrieben werden muss. Wenn dies nicht geschehen ist, ist die Befristung unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen.

Mitglied werden

Melden Sie sich hier online an.

Newsletter

Aktuelle Informationen per E-Mail - hier können Mitglieder ngg.aktuell abonnieren.

Dr. Azubi

Stress in der Ausbildung?
Dr. Azubi hilft!

Unser Netzwerk

International:
www iuf.org
In Europa:
www.effat.org

©  Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)  |  wegewerk> wwEdit CMS 3.1.2