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Antwort:

Eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung ist rechtlich nur zulässig, wenn dies im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag vereinbart wurde. Eine fristlose Kündigung ist zulässig, allerdings muss der Arbeitgeber hierfür einen Grund haben, der ihm die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Befristung bzw. der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht. Hieran sind strenge Anforderungen zu stellen.

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