Antwort:

Bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Befristung empfiehlt es sich zunächst, sich rechtlich beraten zu lassen. Mitglieder der Gewerkschaft NGG haben einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und können sich dazu an das für sie zuständige NGG-Büro wenden. Auf keinen Fall darf aber folgende Frist versäumt werden: Nach dem Gesetz muss ein Arbeitnehmer, der geltend machen will, dass die Befristung seines Arbeitsvertrages unwirksam ist, innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende Klage beim Arbeitsgericht erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Befristung als wirksam und der Arbeitnehmer hat in der Regel keine Chancen mehr. Mitglieder der Gewerkschaft NGG haben einen Anspruch auf kostenlose Rechtsvertretung vor den Arbeitsgerichten.

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