Grundsätzlich nein. Aber wenn das Recht zur Kündigung im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart wurde, kann auch ein befristetes Arbeitsverhältnis gekündigt werden.
Melden Sie sich hier online an.
Aktuelle Informationen per E-Mail - hier können Mitglieder ngg.aktuell abonnieren.
Stress in der Ausbildung? Dr. Azubi hilft!
International: www iuf.org In Europa: www.effat.org