Mit dem Rechtsschutz ihrer Gewerkschaft gehen sie auf Nummer Sicher: mit sachkundiger Beratung und kostenloser Prozessvertretung. Wenn nötig, sogar durch alle Instanzen. Denn: Wer recht hat, soll auch Recht bekommen.
Der Rechtsschutz umfasst Rechtsberatung, Rechtshilfe und Prozessvertretung. Er wird wirksam bei:
Zum Beispiel die Kosten für einen Kündigungsschutzprozess:
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Streitwert: (Es werden drei Monatseinkommen à EUR 1.500,00 zugrunde gelegt.) |
EUR 4.500,00 |
| Erste Instanz | |
| Gerichtskosten (inkl. Zeugenentschädigung) | EUR 226,00 |
| Rechtsanwaltskosten (bei drei Gebührensätzen) | EUR 814,90 |
| Zweite Instanz | |
| Gerichtskosten (inkl. Zeugenentschädigung) | EUR 361,60 |
| Rechtsanwaltskosten (bei drei Gebührensätzen) | EUR 909,90 |
| Kosten für den Anwalt des Arbeitgebers | EUR 909,90 |
| Gesamt: | EUR 3.222,30 |
Wer muss zahlen?
Wenn der Prozess in Erster Instanz gewonnen wird, muss ein Arbeitnehmer ohne den Rechtsschutz der NGG auf jeden Fall den eigenen Anwalt zahlen: Dies sind Euro 814,90. Dem NGG-Mitglied mit Rechtsschutz entstehen keine Kosten.
Wenn der Prozess in Zweiter Instanz verloren wird, muss ein Arbeitnehmer Euro 3.222,30. Dem NGG-Mitglied mit Rechtsschutz entstehen keine Kosten.
Mitglieder der Gewerkschaft NGG können es sich leisten, für ihr Recht zu streiten. Da die DGB-Gewerkschaften Rechtsschutzsekretäre beschäftigen, ist für Gewerkschaftsmitglieder die Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht kostenlos.