Antwort:

Mit dem Rechtsschutz ihrer Gewerkschaft gehen sie auf Nummer Sicher: mit sachkundiger Beratung und kostenloser Prozessvertretung. Wenn nötig, sogar durch alle Instanzen. Denn: Wer recht hat, soll auch Recht bekommen.
Der Rechtsschutz umfasst Rechtsberatung, Rechtshilfe und Prozessvertretung. Er wird wirksam bei:

  • Streitfällen, die aus dem Eintreten der Mitglieder für ihre Gewerkschaftsrechte sowie bei Streik und Aussperrung entstehen
  • Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
  • Ansprüchen aus dem Bereich der Sozialversicherung
  • im Falle von Wehrdienstverweigerung

Zum Beispiel die Kosten für einen Kündigungsschutzprozess:

Streitwert: (Es werden drei Monatseinkommen à EUR 1.500,00 zugrunde gelegt.)

EUR 4.500,00
Erste Instanz  
Gerichtskosten (inkl. Zeugenentschädigung) EUR 226,00
Rechtsanwaltskosten (bei drei Gebührensätzen) EUR 814,90
Zweite Instanz
Gerichtskosten (inkl. Zeugenentschädigung) EUR 361,60
Rechtsanwaltskosten (bei drei Gebührensätzen) EUR 909,90
Kosten für den Anwalt des Arbeitgebers EUR 909,90
Gesamt: EUR 3.222,30

 

Wer muss zahlen?

Wenn der Prozess in Erster Instanz gewonnen wird, muss ein Arbeitnehmer ohne den Rechtsschutz der NGG auf jeden Fall den eigenen Anwalt zahlen: Dies sind Euro 814,90. Dem NGG-Mitglied mit Rechtsschutz entstehen keine Kosten.

Wenn der Prozess in Zweiter Instanz verloren wird, muss ein Arbeitnehmer Euro 3.222,30. Dem NGG-Mitglied mit Rechtsschutz entstehen keine Kosten.

Mitglieder der Gewerkschaft NGG können es sich leisten, für ihr Recht zu streiten. Da die DGB-Gewerkschaften Rechtsschutzsekretäre beschäftigen, ist für Gewerkschaftsmitglieder die Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht kostenlos.

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