DIW-Studie: Zu viel Leiharbeit schadet der Wettbewerbsfähigkeit
31. August 2011: Dass Leiharbeit ungerecht ist und Betroffene krank macht, ist schon lange kein Geheimnis mehr. In einer Studie hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) jetzt die wirtschaftlichen Risiken und Nebenwirkungen aufgedeckt: Zu viel Leiharbeit ist Gift für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Die deutsche Wirtschaft boomt und mit ihr die Leiharbeit. Die Unternehmen setzen im Aufschwung massiv auf Leiharbeit. Im Mai dieses Jahres arbeiteten rund 800.000 Menschen als Leiharbeitnehmer/Innen. Das waren rund 20 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Alarmierende Ergebnisse hat eine NGG-Umfrage in Nordrhein-Westfalen Anfang 2011 zu Tage gebracht. Jeder dritte Betrieb der Ernährungswirtschaft beschäftigt deutlich mehr als zehn Prozent Leiharbeitnehmer/innen und dies mit steigender Tendenz. Schon heute werden in Einzelfällen mehr als 40 Prozent Leiharbeitnehmer/innen beschäftigt.
Die Arbeitgeber der Verleihfirmen jubeln über den Aufwärtstrend der Branche und feiern sie als „Sprungbrett aus der Arbeitslosigkeit“ - so kürzlich der Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Doch nicht nur der vielbeschworene „Klebeeffekt“ erweist sich als Mythos. Denn nur sieben Prozent der Leiharbeiter/innen, die vorher arbeitslos waren, werden von einem Einsatzbetrieb übernommen.
Zu viel Leiharbeit treibt die Lohnstückkosten nach oben
Betriebe setzen vor allem auch auf Leiharbeit, um die Arbeitskosten zu senken und den Leistungsdruck auf die Stammbeschäftigten zu erhöhen. Doch durch diese Rechnung hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nun einen Strich gemacht. Offenbar ist Leiharbeit kein Patentrezept. In einer aktuellen Studie belegt das Institut: „Zu viel Leiharbeit erhöht die Lohnstückkosten.“
Da in Deutschland weder die in den Entleihbetrieben geleisteten Arbeitsstunden noch die Anzahl der Leiharbeitnehmer/innen in den Betrieben explizit erfasst werden, hat die Studie auf die gesamten Personalkosten der Unternehmen abgestellt und bemisst die Bedeutung der Leiharbeit für ein Unternehmen anhand des Anteils der Ausgaben für Leiharbeiter/innen durch das Unternehmen an den gesamten Personalkosten.
Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass es tatsächlich einen nichtlinearen – zunächst positiven, dann aber negativen – Zusammenhang zwischen den Lohnstückkosten und dem Anteil der Leiharbeitskosten an den gesamten Personalkosten gibt.
Klartext: Wenn Unternehmen zu viele Stammarbeitskräfte durch Leiharbeiter/innen ersetzen, riskieren sie ihre Wettbewerbsfähigkeit. Steigt der Anteil der Leiharbeitskosten an den Personalkosten kontinuierlich, führt dies zu steigenden Lohnstückkosten und damit zu sinkender Wettbewerbsfähigkeit.
Für diesen Effekt nennen die Forscher zwei Gründe: Zum einen gehe den Betrieben mit jedem Ausscheiden eines/einer Leiharbeitnehmers/in wertvolles Betriebswissen verloren. Zum anderen wirke es sich sowohl auf die Kernbelegschaft als auch auf die Leiharbeitnehmer/innen demotivierend aus, wenn Stammarbeitsplätze abgebaut und durch Leiharbeit ersetzt würden.
Leiharbeit rechtlich begrenzen
NGG fordert, Leiharbeit rechtlich zu begrenzen, etwa mit einer Höchstüberlassungsdauer und natürlich eines Equal-Pay-Grundsatzes. Damit wäre nicht nur den Beschäftigten gedient, sondern letztlich auch den Unternehmen, um sie vor den negativen Auswirkungen von zu viel Leiharbeit zu schützen.
Die Chancen für eine Gleichbezahlung von Leiharbeitern/innen und Stammbeschäftigten in deutschen Unternehmen stehen nicht schlecht. Dazu meldete sich am 15. August 2011 die Deutschland-Geschäftsführerin Vera Calasan von der Zeitarbeitsfirma Manpower in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zu Wort. Sie rechnet damit, dass spätestens mit dem Auslaufen des jetzigen Tarifvertrages eine Einigung zustande kommt. Das ist jedoch erst 2013 der Fall.
Werk- und Dienstverträge infizieren den Arbeitsmarkt
Neben der Leiharbeit infiziert eine neue Krankheit den Arbeitsmarkt. Werk- und Dienstverträge, wie sie mittlerweile in fast 40 Prozent aller Betriebe üblich geworden sind, entwickeln sich zur Seuche. Arbeitgeber nutzen Werk- und Dienstverträge um die direkte Verantwortung für Beschäftigte im Betrieb zu umgehen und betriebliche Aufgaben auszugliedern.
Auch hier hat die NGG-Umfrage in Nordrhein-Westfalen Anfang 2011 alarmierende Ergebnisse gezeigt. Im Durchschnitt der Branche werden knapp fünf Prozent der Arbeitsplätze als Werkvertrag vergeben. Unberücksichtigt bleiben die Extrembeispiele der Fleischindustrie. In dieser Branche sind die Verhältnisse auf den Kopf gestellt, die Produktion erfolgt ganz überwiegend durch Werkvertragsarbeitnehmer/innen.
Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der NGG: „Der Missbrauch durch Leiharbeit und durch Werkverträge muss gestoppt werden. Mit Equal Pay und einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde kann der Gesetzgeber dieser Entwicklung einen Riegel vorschieben. Von den Arbeitgebern der Ernährungsindustrie fordern wir, dass sie Schluss machen mit der Spaltung in Stamm- und Randbelegschaften. Nehmt Festeinstellungen vor, statt Billigarbeit über Leiharbeit sowie Werk- und Dienstverträge! Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen Sicherheit im Job. Sie wollen faire Arbeitsbedingungen.“