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Drittelparitätische Mitbestimmung

In etwa 3.500 Unternehmen mit 500 bis 2.000 Beschäftigten gilt die drittelparitätische Mitbestimmung. Arbeitnehmervertreter erhalten ein Drittel der Sitze. Die Gesellschafter bestimmen die Größe des Aufsichtsrat, dem entweder 3, 6, 9 oder mehr Mitgliedern angehören.

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