1. Vorurteil:

"Tarifverträge sind überflüssig. Es handelt sich um schädliche Kartellabsprachen zu Lasten Dritter."

 Von Reinhard Bispinck


Den marktradikalen Kritikern sind sie schon lange ein Dorn im Auge: "Die traditionellen Tarifvereinbarungen gehören in die Kategorie besonders schädlicher Kartellabsprachen", wetterte Mitte der 90er Jahre der frühere Vorsitzende der Monopolkommission, Wernhard Möschel. Viele Wirtschaftsvertreter und Politiker stoßen heute ins gleiche Horn. CDU-Fraktionsvize Friedrich Merz will das "Tarifkartell durchlöchern", FDP-Chef Guido Westerwelle will bei der Lohnfindung eine "neue Autonomie der Betriebe" durchsetzen und der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, Michael Rogowski, möchte den Flächentarifvertrag gar im "Lagerfeuer verbrennen".

Die Argumente sind immer dieselben: Tarifverträge behindern das freie Spiel von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Sie verursachen auf diese Weise Arbeitslosigkeit und sind nur ein Instrument zur Machtsicherung der Verbände. Wenn überhaupt, sollten sie nach Auffassung ihrer Kritiker allgemeine Rahmen festlegen, von denen in den Firmen abgewichen werden darf.

Tatsächlich regeln Tarifverträge den Arbeitsmarkt, indem sie als Kollektiv-Vereinbarungen verbindliche Vorgaben für die individuellen Arbeitsverträge machen. Sie greifen dadurch in die Marktbeziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ein. Der Preis für die Arbeit wird auf diese Weise der möglichen Konkurrenz der Arbeitnehmer untereinander - zumindest teilweise - entzogen. Der Grund dafür ist einfach: Der Arbeitsmarkt ist kein Markt wie jeder andere. Arbeitnehmer sind Arbeitgebern gegenüber strukturell im Nachteil: Sie sind auf Arbeit angewiesen und müssen im Zweifel ihre Arbeitskraft auch zu unzumutbaren Bedingungen anbieten. Um das zu verhindern, setzen Tarifverträge arbeits- und lohnpolitische Mindeststandards. Sie erfüllen also eine Schutzfunktion für die abhängig Beschäftigten. Sie sorgen durch die jährlichen Lohnabschlüsse außerdem dafür, dass die Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben und ermöglichen ihnen eine Beteiligung an der Regelung ihrer Arbeitsbedingungen. Sie sind insofern ein wichtiges Element des demokratischen Sozialstaats. Im Grundgesetz ist deshalb die Koalitionsfreiheit, und damit auch die Tarifautonomie, als Grundrecht verankert.

Tarifverträge nutzen jedoch nicht nur den Beschäftigten: Aus Arbeitgebersicht übernehmen sie eine positive Kartellfunktion, indem sie einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei den Arbeitskosten schaffen. Da der Wettbewerb um die niedrigsten Arbeits- und Lohnkosten hierdurch tendenziell begrenzt wird, sind die Unternehmen gezwungen, ihre Wettbewerbstrategie auf innovative Produkte und eine effiziente Arbeitsorganisation zu konzentrieren. Tarifverträge haben damit eine Produktivitäts- und Innovationsfunktion.

Hinzu kommt ihre Friedens- und Ordnungsfunktion: Während der Laufzeit der Verträge besteht Friedenspflicht, in der nicht gestreikt werden darf. Die Unternehmen erhalten durch die Verträge eine gesicherte Planungs- und Kalkulationsgrundlage. Bei Verbands- oder Flächentarifverträgen kommt hinzu, dass der Konflikt über Löhne und Arbeitszeiten von den Firmen ferngehalten und auf die Verbände (Gewerkschaften und Unternehmerlobbys) verlagert wird.

Die Erfahrungen mit dem deutschen Tarifvertragssystem sind positiv. Ein engmaschiges Netz von Abkommen mit Flächen-Tarifverträgen für mehr als 250 Wirtschaftszweige und mit Firmen-Tarifkontrakten für mehrere tausend Unternehmen setzt in differenzierter Form Mindeststandards fest. Kein Arbeitgeber ist gezwungen, einen Tarifvertrag abzuschließen oder einem Arbeitgeberverband beizutreten. Die hohe Tarifbindung von 70 Prozent der Beschäftigten in den alten und 55 Prozent in den neuen Ländern beweist, dass das deutsche Tarifmodell nach wie vor auf große Akzeptanz stößt.

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