Von Heiko Massa-Wirth und Hartmut Seifert
Der Bundeskanzler brachte mit seiner Agenda-Rede im März den Stein ins Rollen. Unmissverständlich gab er den Tarifvertragsparteien auf, die Voraussetzungen für betriebliche Bündnisse für Arbeit zu schaffen. Um Standorte und Beschäftigung zu sichern, sollen Management und Betriebsrat größere Möglichkeiten erhalten vom etablierten Tarifstandard abweichen zu können.
Bundesregierung und Opposition sehen hierin einen Ansatz, Personalabbau und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Denn sie werfen den Tarifparteien vor, die Flächenverträge würden wie ein starres Korsett wirken und betriebsspezifische Lösungen verhindern. Deshalb sei der Gesetzgeber gefordert, notfalls mit Hilfe gesetzlicher Öffnungsklauseln den gordischen Knoten zu zerschlagen.
Gemessen an der Wirklichkeit in den Unternehmen erinnert dies an das Hase-Igel-Syndrom. Wo die Politik noch Öffnungsklauseln fordert, haben sich die Kontrahenten längst auf betriebliche Beschäftigungs- und Standortbündnisse geeinigt. In knapp einem Viertel (23 Prozent) der Betriebe mit einem Betriebsrat, so die jüngsten Ergebnisse einer repräsentativen WSI-Betriebsrätebefragung, gelten Vereinbarungen zur Beschäftigungs- und Standortsicherung; weitere sechs Prozent haben solche Bündnisse in den vergangenen fünf Jahren angewandt, um Krisen zu meistern.
Auch bei den vereinbarten Inhalten sind die Tarif- und Betriebsparteien den Forderungen der Politiker voraus. Gut drei Viertel der Vereinbarungen justieren die Arbeitszeit neu. Ein Drittel behandelt unmittelbare Entgeltfragen. Zusätzlich enthalten zwei Drittel der Bündnisse Schritte, die der Produktivitätssteigerung dienen.
Dreierlei machen die vereinbarten Inhalte deutlich: erstens lassen die bestehenden Tarifverträge mehr Spielraum zu, als sich Politiker ausmalen. Zweitens enthalten gut zwei Fünftel (42 Prozent) aller betrieblichen Beschäftigungsbündnisse Punkte, die üblicherweise nicht per Tarifvertrag vorgegeben sind, sondern schon jetzt in der Kompetenz der betrieblichen Akteure liegen. Und drittens hat die Mehrheit der Bündnisse die Zustimmung der oft als Blockierer bezeichneten Gewerkschaften gefunden. Ohne deren erforderliches Testat blieben drei Prozent.
Betriebliche Bündnisse für Beschäftigung hätten möglicherweise eine noch größere Verbreitung finden können, wenn sich das Management nicht in zahlreichen Fällen verweigert hätte. Während die Arbeitgeber etwa jedes siebte beabsichtigte Bündnis blockierten, haben die Betriebsräte nur ein Prozent platzen lassen. Denn entgegen landläufiger Meinung sehen längst nicht alle Unternehmen nur Vorteile darin, Einkommen und Tarifstandards zu senken. Selbst in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit befürchten sie, dass die Arbeitsmotivation ihrer Belegschaften leiden und gerade die für den Erfolg dringend benötigten Fachkräfte zur Konkurrenz abwandern könnten.