Von Thorsten Schulten
Es gehört zu den Lieblingsargumenten deutscher Arbeitgebervertreter, auf die angebliche tarifpolitische Flexibilität in anderen europäischen Ländern hinzuweisen. Dabei wird oft der Eindruck erweckt, als wäre Deutschland der "letzte Mohikaner", der in Europa an einem System branchenbezogener Flächentarifverträge festhalte.
Ein Blick über die Grenzen macht jedoch deutlich, dass der Flächentarifvertrag kein Auslaufmodell ist. In zwölf von 15 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bildet der Flächentarif die wichtigste Vertragsform. In Frankreich und Luxemburg existieren Flächen- und Haustarifverträge vielfach nebeneinander. Lediglich in Großbritannien spielt der Flächentarifvertrag so gut wie keine Rolle mehr, dort wird vornehmlich in den Betrieben verhandelt.
In neun EU-Staaten stellt der branchenbezogene Flächentarifvertrag wie in Deutschland die wichtigste Tarifvertragsform dar. In drei Ländern werden sogar noch regelmäßig branchenübergreifende Tarifvereinbarungen auf nationaler Ebene getroffen. Darüber hinaus existieren in vielen EU-Staaten zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Regierungen gemeinsame Kooperationsstrukturen. Dort werden in der Regel zwar keine formellen Tarifvereinbarungen abgeschlossen, aber oft nationale Orientierungsrichtlinien für Verhandlungen in den einzelnen Sektoren vereinbart. Jüngstes Beispiel hierfür sind die Niederlande. Dort wurde auf hin eine Empfehlung für einen zweijährigen Lohnstopp ausgehandelt. Kurzum: In Europa kann von einem Trend zu einer Dezentralisierung der Tarifvertragssysteme keine Rede sein. Großbritannien ist vielmehr das einzige EU-Mitglied, in dem in den letzten beiden Jahrzehnten ein radikaler Systemwechsel vom Flächen- zum Haustarifvertrag stattgefunden hat. In den meisten anderen EU-Staaten haben sich die Flächentarifvertragssysteme als relativ stabil erwiesen. Anders sieht es in den EU-Beitrittsländern aus, die zumeist lediglich über ein betriebsbezogenes Tarifvertragsystem verfügen.
Der Flächentarifvertrag bildet eine Grundvoraussetzung dafür, dass eine Mehrheit der Beschäftigten überhaupt tarifvertraglich erfasst wird. Diese vergleichsweise hohe Tarifbindung ist das Besondere des europäischen Flächentarifvertragsmodells. In der Mehrzahl der bisherigen EU-Staaten werden deutlich mehr als 80 Prozent der Beschäftigten von tarifvertraglichen Regelungen erfasst. Die einzige Ausnahme ist Großbritannien, das mit nur 36 Prozent die mit Abstand niedrigste tarifvertragliche Deckungsrate in der EU aufweist. Auch in den meisten EU-Beitrittländern herrscht eine deutlich niedrigere Tarifbindung.
Entgegen mancher Behauptung schneiden Länder mit Flächentarifvertragssystemen in wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Hinsicht keineswegs schlechter ab. Dies wird durch eine aktuelle Studie der Weltbank bestätigt. Sie hat mehr als eintausend Einzeluntersuchungen ausgewertet. Das Ergebnis: Zwischen der Struktur eines Tarifvertragsystems und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Landes gibt es keine eindeutige Beziehung.
Allerdings sind damit weitreichende soziale Konsequenzen verbunden. Nach Ergebnissen der Weltbank-Studie führen Flächentarifverträge mit einer hohen Tarifbindung zu einer deutlich gleichmäßigeren Einkommensverteilung und unterstützen damit die Herstellung sozial ausgeglichener Lebensverhältnisse in einem Land. So gesehen bildet der Flächentarifvertrag einen unverzichtbaren Eckpfeiler des europäischen Sozialmodells.