In Lohn-, Gehalts-, bzw. Entgelttarifverträgen werden Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen vereinbart, wobei eine durchschnittliche Laufzeit von einem Jahr festgelegt wird. Mantel- bzw. Rahmentarifverträge regeln die Dauer der Arbeitszeit, den Urlaub, Arbeitsbedingungen sowie Fragen der Aus- und Weiterbildung. Die Laufzeit beträgt hier drei bis fünf Jahre. In sonstigen Tarifverträgen werden zum Beispiel Fragen der Schlichtung, der betrieblichen Altersversorgung, der Altersteilzeit, Arbeitskampfregeln, Kündigungsschutz, Verdienstsicherung, Kurzarbeit und vermögenswirksame Leistungen geregelt. Auch diese Tarifverträge laufen zwischen drei und fünf Jahren.