Der Betriebsrat kennt den Betrieb vielleicht sogar besser, ist aber gegenüber dem Arbeitgeber erpressbar. Betriebsräte dürfen nicht zum Streik aufrufen und können schon deshalb nicht auf gleicher Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln. Betriebsräte und Gewerkschaften ergänzen sich gegenseitig. Das hat sich mehr als fünfzig Jahre lang bewährt.