Der Tarifvertrag lässt sich in zwei Bereiche unterteilen. Die inhaltlichen Fragen zu Entgelten, Arbeitszeiten, Urlaub usw. werden im so genannten normativen Teil festgelegt. Der normative Teil ist damit für die Beschäftigten der wichtigere Teil. Der so genannte schuldrechtliche Teil beinhaltet alles, was zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart werden muss, zum Beispiel die Laufzeit oder die Kündigung des Tarifvertrages.