Aus urheberrechtlichen Gründen ist der Download dieses Bildes nicht möglich.

Antwort:

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage. Als Werktag gelten alle Tage, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind. Tarifverträge regeln häufig einen über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden höheren Urlaubsanspruch. Ein höherer Urlaubsanspruch kann auch einzelarbeitsvertraglich zugesagt sein.

Buch: Leben ohne Mindestlohn

Milo-Buch

Mitglied werden

Melden Sie sich hier online an.

Dr. Azubi

Stress in der Ausbildung?
Dr. Azubi hilft!

Unser Netzwerk

International:
www iuf.org
In Europa:
www.effat.org

©  Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)  |  wegewerk> wwEdit CMS 3.5