Antwort:

Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Urlaubsgeld ist überwiegend eine tarifliche Leistung. Die meisten Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt, haben Anspruch auf Urlaubsgeld. Grundlage für den Anspruch auf Urlaubsgeld kann auch der Arbeitsvertrag oder eine entsprechende betriebliche Übung sein.

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