Vielfach wird geregelt, dass das Urlaubsgeld einmal im Jahr (z.B. im Mai) zusammen mit dem Monatsentgelt gezahlt wird oder am Ende eines jeden Monats, in dem Urlaub genommen wird. Fehlt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung über das Datum der Urlaubsgeldzahlung, ist das Urlaubsgeld vor Antritt des Urlaubs fällig.