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Antwort:

Ja. Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Rechtsgrundlage. Vielfach ist eine Stichtagsregelung vorgesehen, nach der nur diejenigen einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben, die sich am Stichtag in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden.

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