Ob und in welcher Höhe Weihnachtsgeld zurückzuzahlen ist, lässt sich nicht verallgemeinern. Diese Frage ist anhand der Regelung im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag und nach dem Zweck der Weihnachtsgeldzahlung zu beantworten. Häufig enthalten die Rechtsgrundlagen Rückzahlungsklauseln für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag beendet wird. Für die Rückzahlungsverpflichtung gelten folgende Grundsätze:
Ohne Stichtagsregelung und uneingeschränkter Zusage des Weihnachtsgeldes ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber in vollem Umfang zu zahlen hat, wenn das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch besteht.