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Antwort:

Das hängt von der Art des Zeugnisses ab: Es gibt einfache und qualifizierte. Ein einfaches Zeugnis bestätigt nur, dass ein Mensch bei einer Firma gearbeitet hat, was er dort gemacht hat und wie lange er dort beschäftigt war. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält auch eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers. Für weitere Bewerbungen nützen einfache Zeugnisse nichts. Ein neuer Arbeitgeber will immer auch etwas über Leistung und Verhalten wissen. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Ein Zeugnis muss sowohl der Wahrheit entsprechen als auch dem Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung. Es muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf auch keine „geheimen Botschaften“ enthalten. Allerdings hat sich – je nach Betrieb unterschiedlich – eine Zeugnispraxis herausgebildet. So ist z.B. „stets zur vollsten Zufriedenheit“ eine bessere Beurteilung als „ zur vollen Zufriedenheit“. Solche Bewertungen und Unterscheidungen sind zulässig.

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