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Antwort:

Enthält das Zeugnis falsche Angaben, eine nicht zutreffende Beurteilung der Leistung oder des Verhaltens, kann der Arbeitnehmer eine Berichtigung des Zeugnisses verlangen. Im Streitfall kann auf die Berichtigung des Zeugnisses vor dem Arbeitsgericht geklagt werden.

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