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Zum CDU-Parteitagsbeschluss über den Mindestlohn

Schwammig und unklar: Äh, was genau haben wir da eigentlich beschlossen?

Beim CDU-Parteitag in Leipzig verteilten NGG und DGB Nervennahrung und Infomaterial. Hat's genutzt? Foto: Wolfgang Zeyen.

Hamburg, 22. November 2011. Auf ihrem Parteitag Mitte November in Leipzig hat sich die CDU für die Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ausgesprochen. Oder etwa nicht? Mit etwas Abstand betrachtet wird immer deutlicher, dass die CDU selber nicht weiß, was sie da eigentlich genau beschlossen hat. Inzwischen gibt es innerhalb der CDU Streit über die richtige Deutung des Parteitagsbeschlusses.

 

Im Hinblick auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes ist die Uneinigkeit über das in Leipzig Beschlossene kein gutes Zeichen. Heute ist die Einführung eines Mindestlohnes, der allen Niedriglohnbeschäftigten nutzt, genauso weit entfernt wie eh und je. Der unter viel publikumswirksamem Getöse verabschiedete CDU-Parteitagsbeschluss hat nichts geändert.

 

Gewollte Schwammigkeit?

Der verabschiedete Beschluss ist in seinem Wortlaut gewollt unklar und schwammig. Die CDU-Position zum Mindestlohn ist jetzt nicht klarer als vorher:

 

„Die CDU hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn.“ (CDU-Parteitagsbeschluss vom 14.11.2011)

 

Der Begriff „Mindestlohn“ wird nur einmal verwendet, bezeichnenderweise im letzten Satz (und da auch nur, um ihn zu verneinen). An allen anderen Stellen wird der politisch unverbindliche Begriff „Lohnuntergrenze“ gewählt. Im letzten Satz des Beschlusses heißt es: „Wir wollen keinen […] politischen Mindestlohn.“ Unabhängig von der (beabsichtigten) sprachlichen Schwammigkeit des Beschlusses, dieser letzte Satz spricht Bände: Was Deutschland braucht, ist nämlich genau das, was der CDU-Beschluss hier ausdrücklich ablehnt. Gerade jetzt wird ein „politischer“ Mindestlohn, d.h. ein politisch von oben verordneter Mindestlohn, gebraucht. Alle anderen Mindestlöhne gibt es schon. Ohne politischen Druck ist ein gerechter, allgemein gültiger Mindestlohn – eine „Lohnuntergrenze“ – nicht durchsetzbar. Das hat die Vergangenheit deutlich gezeigt.

 

Ohne politischen Druck kein echter Mindestlohn

In vielen Branchen - gerade auch in solchen, für die die NGG zuständig ist – weigern sich Arbeitgeber seit Jahren, Löhne zu vereinbaren, von denen es sich Leben lässt. Viel zu oft sind die Gewerkschaften gezwungen, niedrige Abschlüsse zu machen, weil die Arbeitnehmer in den kritischen Branchen auch auf kleinste Lohnzuwächse nicht verzichten können.
Wo sich Arbeitgeber bisher geweigert haben Zugeständnisse zu machen, werden sie das auch weiterhin tun. Nur weil beide Parteien zukünftig auf Grund eines Beschlusses an einem Tisch sitzen, werden die Verhandlungen mit den Arbeitgebern nicht einfacher. Auch in Zukunft fehlt der politische Druck. Wie vorgegangen werden soll, wenn die Tarifkommission zu keiner Einigung kommt, dazu sagt der CDU-Parteitagsbeschluss überhaupt nichts.

 

Nur eine politische Nebelkerze?

Der CDU-Parteitagsbeschluss ist nicht mehr als eine politische Nebelkerze, reine Augenwischerei. Die CDU hat die Stimmung der Wähler erkannt: Deutschland will und braucht den Mindestlohn. Und „Schwups“ wird mal eben so getan, als wäre die CDU für den Mindestlohn. Schaden kann es nicht, sich auch beim Thema Mindestlohn mal (etwas und irgendwie) zu positionieren. Es ist nicht zu erkennen, dass die CDU es wirklich ernst meint mit der Einführung eines Mindestlohnes.

 

Dass der Mindestlohn endlich auch in der CDU ein Thema ist, ist erfreulich. Allein fehlt es an jeglicher Verbindlichkeit. Schon der Parteitagsbeschluss macht deutlich: Die CDU-Position zum Mindestlohn ist schwammig und unklar. Eigentlich will die Partei nichts ändern, sondern nur – mit Hinblick auf die Bundestagswahl 2013 –  besser aussehen. Es bleibt beim Alten, „aufstocken“ und „Arm trotz Arbeit“ bleiben traurige Realität.

 

Die NGG bleibt bei der Forderung nach einem allgemeinen Mindestlohn nicht unter 8, 50 Euro pro Stunde.

 

Zur Videobotschaft von Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der NGG, auf youtube.

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