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Kehrtwende in der CDU beim Mindestlohn?

Endlich Bewegung, aber unzureichend und wenig durchdacht

Hamburg, 1. November 2011. Kanzlerin Angela Merkel hat Ende Oktober überraschend eine (weitere) gravierende Kehrtwende der bisherigen CDU-Politik angekündigt. Jahrelang hatte die CDU die Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes strikt abgelehnt. Beim CDU-Parteitag Mitte November in Leipzig soll nun für die Annahme von Anträgen des Arbeitnehmerflügels zur Einführung eines Mindestlohnes gestimmt werden.


Diese Kehrtwende ist zweifellos positiv – und längst überfällig. Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung von vor zwei Jahren war „ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn“ noch ausdrücklich abgelehnt worden.

 

Wieder und wieder haben wissenschaftliche Studien nachgewiesen, dass ein gesetzlicher Mindestlohn nicht zu massenhaften Entlassungen führen wird. Die Erfahrungen europäischer Nachbarländer, die nahezu ausnahmslos gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenzen haben, belegen, dass Mindestlöhne keine Giftspritze für die Wirtschaft sind. Auch in Deutschland wirken sich Mindestlöhne nicht negativ auf den Arbeitsmarkt aus: Für etwa vier Millionen Beschäftigte, z.B. in der Gebäudereinigung und bei Wachdiensten, gelten schon heute Mindestlöhne. Der angedrohte Anstieg der Arbeitslosenzahlen blieb aus.

 

Korrekturen dringend nötig

Leider ist das, was die Kanzlerin jetzt als große Änderung verkauft, nur eine Art „Mindestlohn light“. Zwei Punkte sind besonders bedenklich und müssen dringend korrigiert werden. Erstens: die von der CDU angepeilte Höhe des Mindestlohnes ist schlichtweg zu niedrig. Zweitens: Nach Vorstellung der CDU, soll die Festlegung der Höhe allein durch Verhandlungen der Tarifparteien, also der Arbeitgebervertreter und der Gewerkschaften, festgelegt werden. Die Politik will sich raushalten und die Höhe nicht per Gesetz bindend vorschreiben.

 

Zu niedrig

Nach Ansicht der CDU soll sich die neue Lohnuntergrenze – aus parteipolitischen Gründen wird der Begriff „Mindestlohn“ wo es geht vermieden – am Mindestlohn bei der Zeitarbeit orientieren. Aktuell liegt dieser bei 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro pro Stunde im Osten – zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel. Eine Ausweitung der geringen Löhne der Zeitarbeit auf andere Branchen hätte böse Folgen. Vielmehr muss auch hier der Lohn angehoben werden.

 

Die NGG fordert einen Mindestlohn nicht unter 8,50 Euro die Stunde. Unterhalb dieser Grenze ist ein Existenz sicherndes Leben kaum möglich. Regelmäßig wäre zusätzlich staatliche Unterstützung nötig. Einen Mindestlohn, bei dem „Aufstocken“ nötig bleibt, braucht niemand. Bei Löhnen unter 8,50 Euro wird später auch die Rente zum Leben nicht reichen und staatliche Unterstützung im Alter weiter nötig sein. Prekäre Löhne von heute führen in die Altersarmut von morgen.

 

Wie soll das gehen?

Nach den Vorstellungen der CDU soll die Festlegung der Höhe des Mindestlohnes den Tarifpartnern überlassen werden. Dies wird – vor allem in einigen der Branchen, die von der Gewerkschaft NGG vertreten werden, wie dem Gastgewerbe, dem Bäckerhandwerk oder der Fleischwirtschaft – nicht funktionieren. So sperrt sich zum Beispiel der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) schon lange, mindestlohnfähige Tarifverträge zu vereinbaren. Ohne gesetzliche Verpflichtung wird sich das nicht ändern. Vielerorts bietet der DEHOGA sogar eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung an. Mit wem sollen die Gewerkschaften also die Höhe des Mindestlohnes verhandeln?

 

Wo bisher die Tarifparteien keine Lohnuntergrenzen gefunden haben, muss eine andere Lösung her. Das englische Modell eines Mindestlohnrates ist hierfür beispielgebend. Unser Vorschlag für eine Kommission, die aus den Tarifparteien und Wissenschaftlern besteht, nimmt diese positiven Erfahrungen als Maßstab. So kann die Blockadehaltung einiger Arbeitgeber aufgelöst werden.

 

Mindestlohn ist „alternativlos“

Die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland ist – um es mit Kanzlerin Merkels Worten zu sagen – „alternativlos“. Dass jetzt auch die CDU dieses Thema entdeckt hat, ist gut und überfällig. Bei der Umsetzung und Ausgestaltung muss aber stark nachgebessert werden. Ein zu niedriger und nicht durchsetzbarer „Mindestlohn light“ hilft niemandem.

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