Warum das "Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft" nicht ausreicht "Das Gesetz hilft nur wenig"

Thomas Bernhard, Referatsleiter der Gewerkschaft NGG Foto: NGG

Das „Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft“ gilt seit dem 25. Juli 2017. Im Interview beantwortet Thomas Bernhard, Referatsleiter für die Fleischwirtschaft, die Frage, ob das neue Gesetz* die Situation der Beschäftigten in Schlachthöfen und Fleischverarbeitung entscheidend verbessert hat. 

Thomas, hat sich Entscheidendes geändert?

Die Regelungen des Gesetzes waren notwendig und sinnvoll. Verschärft und konkretisiert wurden mit dem Gesetz allerdings vor allem Kontrollvorschriften des Staates. Der Zoll kontrolliert unter anderem die Einhaltung der Mindestlöhne und die damit verbundene Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Das ist auch gut so - allerdings finden diese Kontrollen zu selten statt. Die vor Jahren bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zugesagten 1.900 zusätzlichen Stellen beim Zoll sind bei weitem noch nicht besetzt.

Und das heißt?

Das bedeutet, dass das Gesetz den Beschäftigten nur wenig hilft. Sie müssen ihre Ansprüche auch weiterhin über ein gerichtliches Verfahren von ihrem Arbeitgeber einfordern und vor Gericht beweisen. Hier gibt es auch einige bürokratische Hürden, die für die oft aus dem Ausland stammenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft ohne die Hilfe der NGG oder anderer Organisationen, etwa der Initiative Faire Mobilität, kaum zu nehmen sind. Daneben ist es die große Abhängigkeit vom Arbeitgeber, die sich auch aus mangelnden Sprachkenntnissen ergibt, die es den Betroffenen schwer macht, ihre Rechte durchzusetzen.

Wie geht’s jetzt weiter?

Die NGG bleibt am Ball und wird weiterhin bei Arbeitgebern und dem Gesetzgeber darauf drängen, endlich für ordentliche und flächendeckend faire Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft zu sorgen. Wir informieren etwa mit Veranstaltungen und persönlichen Beratungsgesprächen vor Ort. Dabei unterstützen uns die Kolleginnen und Kollegen der unterschiedlichen Bundes- und Landesprojekte zur Unterstützung von Beschäftigten aus dem europäischen Ausland. Die Beschäftigten, die sich entscheiden, aktiv für ihre Rechte einzutreten, sei es bei der gerechten Bezahlung oder bei anderen Ansprüchen, haben mit der Gewerkschaft NGG eine starke Partnerin an ihrer Seite.

*Das "Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte in der Fleischwirtschaft" steht hier online zur Verfügung.

Hier geht's zur Website der Initiative Faire Mobilität: www.faire-mobilitaet.de/beratungsstellen