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Arbeitsschutzkontrollen verstärken, Gesetzeslücken schließen!

6. bundesweite Initiativenkonferenz zu den Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie

 

Das Werkvertragsverbot für die Fleischindustrie im Arbeitsschutzkontrollgesetz war und ist die entscheidende Voraussetzung dafür, die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten dort zu verbessern. Mit dieser Grundlage wurde die Verantwortung für die Einhaltung elementarer Arbeits-(schutz)rechte ganz explizit dort verortet, wo sie hingehört: beim Arbeitgeber des Zielbetriebes. Aber wie sieht es in der Praxis aus?

Darüber sprachen am letzten Freitag (30. Juni 2023), die Teilnehmer*innen der 6. Initiativenkonferenz zu den Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Mit dabei waren neben der NGG Kolleg*innen der Beratungsstelle Faire Mobilität, des Evangelischen Verband Kirche Wirtschaft Arbeitswelt (KWA), der Aktion Würde und Gerechtigkeit, der BUND Kreisgruppe Burgendlandkreis, des Caritasverband Kreis Gütersloh, des SGB Schleswig-Holstein Nordwest, des Diözesanverbandes der KAB im Bistum Osnabrück, des Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt / KDA, Ev-Luth. Kirche Oldenburg sowie der NaturFreunde Sachsen-Anhalt.

Das Ergebnis war ernüchternd. Trotz des Gesetzes, finden die Arbeitgeber auch zweieinhalb Jahre später immer noch Wege, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Immer noch gibt es Probleme bei der Arbeitszeiterfassung und der Unterbringungen der beschäftigten. Außerdem werden wichtige Aufgaben an ehemalige Subunternehmer in Dienstleistungsverträgen ausgegliedert, was Kontrollen zusätzlich erschwert. Die Teilnehmer*innen der Konferenz fordern deshalb: Arbeitsschutzkontrollen müssen verstärkt und Gesetzeslücken geschlossen werden!

Die gesamte Abschlusserklärung findest du hier:

 

 

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