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EFFAT stellt Europaabgeordneten und EU-Kommission eigenen Richtlinienentwurf vor


Alle waren da: die verantwortlichen Abgeordneten der vier großen mitte-links Fraktionen im Europaparlament, Vertreter*innen der zuständigen EU-Kommissarin Roxana Mînzatu und natürlich unsere Kolleg*innen aus den EFFAT-Branchen Essen & Trinken, Landwirtschaft, Gastgewerbe aus ganz Europa.
Diese beschrieben eindrucksvoll, warum ein Verbot von Werkverträgen in den Kernbereichen auch ihrer Branchen und in ihren Ländern dringend nötig ist. Und warum Europa hier dem Beispiel des deutschen Verbots in der Fleischindustrie folgen sollte. Darüber hinaus wurden die aus NGG-Sicht offenen Punkte eingefordert: Zuallererst steht hier die Regulierung von grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlern auf dem Programm, die nach wie vor auch bei uns Beschäftigte ausbeuten, noch bevor sie überhaupt in den Unternehmen angekommen sind. Auch die Ausweitung der Kontrollen durch den Arbeitsschutz ist überfällig.
Für Enrico Somaglia, Generalsekretär der EFFAT, war klar: „Wenn es sich um die gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsplatz handelt, muss sie mit den gleichen Rechten, Bedingungen und Schutzmaßnahmen verbunden sein. Es ist an der Zeit, faire Arbeitsbedingungen und Gleichbehandlung wiederherzustellen.“
Nur wenn Werkverträge verboten werden, verbessern sich auch die Arbeitsbedingungen – das beschrieben Thomas Bernhard und Susanne Uhl am deutschen Beispiel. Deutlich machten sie aber auch, dass ein Verbot kein Selbstgänger ist. Es ist die nötige und alternativlose Basis, um migrantische Beschäftigte überhaupt organisieren zu können. Nur so können sie ihre Arbeitsrechte einfordern.
Wiebke Warneck, EFFAT-Sekretärin für den Lebensmittelsektor, betonte, dass „die EFFAT-Musterrichtlinie beweist, dass ein anderer Weg möglich ist: ein Weg, auf dem die Rechte der Arbeitnehmer*innen durchgesetzt werden und Arbeitsmissbrauch kein Wettbewerbsvorteil mehr ist.“