Bundestagswahl 2017
Arbeitszeit: Du hast die Wahl
Bundestagswahl 2017: Es drohen 13-Stunden-Monster-Schichten

15.09.2017
Jede Stimme zählt bei der Bundestagswahl am 24. September. Denn auch in der Frage, wie viele Stunden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig per Gesetz pro Tag arbeiten dürfen, unterscheiden sich die Parteien deutlich. Je nach Wahlausgang droht das Arbeitszeitgesetz aufgeweicht zu werden, dann wären sogar 13-Stunden-Monster-Schichten möglich.
Schutz ist auch heute nötig
Das Arbeitszeitgesetz soll die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den gesundheitsschädlichen Folgen von überlangem Arbeiten schützen. Dieser Schutz ist heutzutage genauso nötig wie eh und je, denn auch heute gilt: Wer mehr als 10, 11, 12 oder sogar 13 Stunden am Tag arbeitet, riskiert auf Dauer seine Gesundheit. Deshalb ist die Gewerkschaft NGG strikt gegen Änderungen am Arbeitszeitgesetz und gegen die Legalisierung des 13-Stunden-Tages, wie sie z.B. der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) lautstark fordert.
Was sagen die Parteien?
Mit der Forderung nach noch längeren Arbeitszeiten haben die Arbeitgeber bei einigen Parteien Gehör gefunden: So möchte sich die CDU/CSU nach der Bundestagswahl für "mehr Flexibilität" einsetzen und den 8-Stunden-Tag in seiner heutigen Form abschaffen. Die FDP geht noch weiter und will die im Arbeitszeitgesetz festgelegte tägliche Höchstarbeitsgrenze von 10 Stunden und die tägliche Mindestruhezeit von 11 Stunden abschaffen. Die rechtspopulistische AfD findet die Frage, ob wir künftig noch länger arbeiten sollen, offenbar unwichtig und macht dazu in ihrem Wahlprogramm keinerlei Aussage.
Was die Parteien in weiteren Themenfeldern, die besonders wichtig für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, planen, ist in den NGG-Wahlbausteinen kompakt zusammengefasst.
Weitere Infos zur Bundestagswahl am 24. September: www.ngg.net/btw2017
"Sollen Arbeitgeber jeden Wunsch erfüllt bekommen?" Das fragt der stellvertretende NGG-Vorsitzende Claus-Harald Güster.
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