Einige Parteien wollen die Kontrolle des Mindestlohns erschweren - das wäre falsch. Mindestlohn: Du hast die Wahl

Bei der Bundestagswahl am 24. September entscheidet sich auch die Zukunft des Mindestlohns. Zwar fordert keine der Parteien, den 2015 eingeführten Mindestlohn wieder abzuschaffen, aber dennoch gibt es auch beim Mindestlohn wichtige Unterschiede.

Ohne Kontrolle keine Wirkung

Damit der Mindestlohn wirken kann und tatsächlich überall gezahlt wird, muss er streng kontrolliert werden. Denn leider gibt es unter den Arbeitgebern immer wieder schwarze Schafe, die ihren Beschäftigten selbst den Mindestlohn vorenthalten wollen. Für eine wirksame Kontrolle des Mindestlohns ist es unerlässlich, dass die Behörden nachvollziehen können, wie lange die jeweilige Arbeitnehmerin oder der jeweilige Arbeitnehmer gearbeitet hat. Deshalb sind die Arbeitgeber heute per Gesetz verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu dokumentieren. Das ist richtig und muss auch so bleiben. Und es ist nicht zu viel verlangt, sondern eine Selbstverständlichkeit.

Mehr Kontrollen, nicht (noch) weniger!

Die NGG setzt sich deshalb für den Erhalt der bestehenden Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn ein. Werden sie gelockert, wird der Mindestlohn zu einer Luftnummer. Dennoch haben CDU/CSU und die FDP angekündigt, sich nach der Wahl für eine Lockerung der Aufzeichnungspflichten einzusetzen - das wäre ein großer Fehler. Denn, so fasst es Michaela Rosenberger, Vorsitzende der NGG, zusammen: "Die Durchsetzung lebt von der wirksamen Kontrolle." Die NGG fordert dementsprechend mehr Kontrollen des Mindestlohns, nicht noch weniger. Und sie setzt sich für weniger Ausnahmen vom Mindestlohn ein - der Mindestlohn sollte zum Beispiel auch für Menschen gelten, die längere Zeit ohne Arbeit waren. Ihre Arbeit darf schließlich nicht weniger wert sein als die von anderen Beschäftigten. Auch in diesem Punkt unterscheiden sich die Parteien deutlich, das zeigt ein Blick in die Wahlprogramme. Die rechtspopulistische AfD auch zu dieser wichtigen Frage keine Aussage.

Was die Parteien in weiteren wichtigen Themenbereichen vorhaben, ist in den NGG-Wahlbausteinen kompakt zusammengefasst.

Weitere Infos zur Bundestagswahl am 24. September: www.ngg.net/btw2017

Eine Analyse der Wahlprogramme* zeigt: Für die Zukunft des Mindestlohns haben die Parteien Unterschiedliches vor. *Auszug, Stand August 2017