Nein ist Nein!

„Kannst du uns mal den Pornokanal einstellen?“ Dies ist eine Frage, die sich Zimmermädchen von Hotelgästen gefallen lassen müssen – leider. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist keine Seltenheit, sondern Alltag im Job. Das weiß Birgit Pitsch von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Also: „Was tun gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?“ – das war das Thema der Pressekonferenz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) auf seiner Bundesfrauenkonferenz. Die dabei vorgelegten Zahlen sind alarmierend: Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland hat sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz entweder selbst erlebt oder bereits beobachtet. Der DBG beruft sich dabei auf eine Studie der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes (ADS). „Der erste und wichtigste Schritt ist es, das Thema der sexuellen Belästigung aus der Tabuzone rauszuholen“, erklärte die stellvertretende DBG-Vorsitzende Elke Hannack.

Dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz insbesondere ein Problem weiblicher Beschäftigter ist, belegt die ADS-Studie: In 80 Prozent der Fälle geht die Gewalt demnach von einem Mann aus. In jedem dritten Fall ist ein Vorgesetzter der Verursacher. Birgit Pitsch vom Referat für Frauen- und Gleichstellungspolitik der NGG berichtet aus der Praxis, dass die weiblichen Angestellten im Hotel- und Gaststättengewerbe besonders auch durch Gäste sexueller Belästigungen ausgesetzt sind. Die Frage nach dem Pornokanal sei nur ein Beispiel. Ein anderes sei, dass Zimmermädchen von unbekleideten Hotelgästen ins Zimmer gerufen würden.

Gerade Führungskräfte und Betriebsräte müssten in solchen Fällen wissen, was dann zu tun sei, um eine sensible und effektive Verfolgung von Straffällen gewährleisten zu können. „Hier sind Schulungen notwendig. Das Thema sexuelle Belästigung gehört aber dringend auch in Betriebsvereinbarungen“, so Pitsch. Die NGG habe dies für die Branchenriesen Unilever und Sodexo bereits erreicht. Es ist aber auch ein Fall für die Gewerkschaft der Polizei. Erika Krause-Schöne von der GdP unterstreicht, dass in vielen Fällen von Belästigung ein Strafdelikt vorliegt. Zeugen einer Belästigung am Arbeitsplatz sollten auf keinen Fall wegschauen, so die stellvertretende Vorsitzende der Frauengruppe der Bezirks-Bundespolizei.

Fazit der DGB-Pressekonferenz: Sexuelle Belästigung sei weiterhin ein Thema, das weitgehend nur hinter vorgehaltener Hand behandelt werde. Es werde nun höchste Zeit, es zu enttabuisieren. Darüber hinaus müsse es verstärkt präventive Maßnahmen geben – beispielsweise zur psychologischen Stärkung von Frauen.

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