Coca-Cola Tarifvertrag regelt mobile Arbeit

06. August 2021

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Die Corona-Pandemie hat den Trend hin zu neuen, flexibleren Arbeitsmodellen deutlich beschleunigt. Mit einem neuen Tarifvertrag haben die NGG und Coca-Cola European Partners Deutschland (CCEP DE) nun den Anspruch von Beschäftigten auf mobile Arbeit geregelt: Ab 1. August 2021 dürfen 40 Prozent der inidividuellen Arbeitszeit mobil gearbeitet werden. Micha Heilmann, NGG-Verhandlungsführer: „Wichtig war uns, mobiles Arbeiten für diejenigen dauerhaft möglich zu machen, die das wollen. Wer nur im Büro arbeiten will, kann dies auch in Zukunft. Wir haben gemeinsam mit der CCEP DE einen verlässlichen Rahmen für die Mitarbeitenden geschaffen.“

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