Burger King GmbH meldet Insolvenz an "Diese Nachricht hat die Beschäftigten zutiefst verunsichert"

Betriebsräte sind bei der Burger King GmbH offenbar nicht gern gesehen: Viele sollen gekündigt werden.

Nachdem Burger King Europe Ende April 2014 nach Medienberichten über arbeitsrechtliche Verstöße und Hygienemängel in den Restaurants seines größten Franchisenehmers, der YiKo-Holding, einen schweren Imageschaden erlitten hatte, wurde Besserung gelobt. Doch der Neustart misslang.

Nachdem Burger King Europe Ende April 2014 nach Medienberichten über arbeitsrechtliche Verstöße und Hygienemängel in den Restaurants seines größten Franchisenehmers, der YiKo-Holding, einen schweren Imageschaden erlitten hatte, wurde Besserung gelobt. Doch der Neustart misslang: Einer der Gesellschafter, Ergün Yildiz, trat zwar von der Geschäftsführung zurück, doch die Probleme blieben. Burger King zog daraufhin Mitte November endgültig die Reißleine und kündigte der YiKo-Holding.

Alle 89 Filialen sind geschlossen


Seit 24. November sind alle 89 Filialen geschlossen und Yildiz hat seine Anteile an seinen Mitgesellschafter Alexander Kolobov abgetreten. Obwohl dieser sich bereit erklärt hatte, alle Forderungen des Gesamtbetriebsrats umzusetzen scheiterten die Gespräche mit dem Franchisegeber Burger King Europe. Seinen traurigen Höhepunkt erreichte das Drama schließlich am 10. Dezember: Die YiKo-Holding stellte Insolvenzantrag beim Amtsgericht Stade.

Guido Zeitler, NGG-Referatsleiter Gastgewerbe: „Die Nachricht von der Insolvenz hat die rund 3.000 Beschäftigten zutiefst verunsichert. Drei Wochen haben sie gebangt und gehofft, dass die Restaurants wiedereröffnet werden. Gut zwei Drittel von ihnen haben ihren Novemberlohn noch nicht bekommen. Sie haben kaum Reserven. Da geht es sehr schnell um Fragen wie ‚Wie kann ich meine Miete bezahlen und meine Familie ernähren?‘. Wir sehen Burger King Europe weiterhin in der Verantwortung, jetzt schnell für die Wiedereröffnung der Filialen und damit den Erhalt der 3.000 Arbeitsplätze zu sorgen.“

Wichtig für die Beschäftigten: Sie müssen weiterhin ihre Arbeitskraft anbieten. Infos und Unterstützung gibt es bei den NGG-Regionen vor Ort.