Der Manteltarif ist gekündigt - und jetzt?

Die Arbeitgeber haben den Manteltarifvertrag gekündigt. Was heißt das?

Die Arbeitgeber der Systemgastronomie sind im Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS) zusammengeschlossen. Zu den rund 750 Mitgliedsunternehmen im BdS gehören unter anderem die Branchenriesen McDonalds, Pizza Hut, Burger King und Starbucks. Der BdS hat den Manteltarifvertrag mit der NGG zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Das hat Folgen für die Beschäftigten - wir haben einige der wichtigsten Fragen und Antworten hier zusammengefasst. 

Für eine ausführliche Beratung stehen allen NGG-Mitgliedern natürlich die NGG-Regionen vor Ort zur Verfügung.

Welche Auswirkungen hat die Kündigung?

Erst einmal gilt festzuhalten, dass Tarifverträge grundsätzlich nur dann gelten, wenn der jeweilige Arbeitgeber und die/der ArbeitnehmerIn tarifgebunden sind. Das heißt, dass die Beschäftigten Mitglied in der Gewerkschaft sein müssen, die den jeweiligen Tarifvertrag ausgehandelt hat. Der Arbeitgeber ist tarifgebunden, wenn er den Tarifvertrag selber geschlossen hat oder Mitglied des jeweiligen Arbeitgeberverbands ist.

Das klingt für Viele zunächst überraschend, aber in § 3 Absatz 1 des Tarifvertragsgesetzes ist es so als Regelfall vorgesehen. In den Tarifverträgen der Systemgastronomie haben der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) und die Gewerkschaft NGG es sogar noch einmal klipp und klar festgehalten: Die miteinander vereinbarten Tarifverträge gelten nur für die Beschäftigten, die Mitglied der Gewerkschaft NGG sind. Auf Arbeitgeberseite gelten die Tarifverträge mit der NGG vor allem für folgende BdS-Mitglieder: McDonald's, Burger King, Starbucks, Kentucky Fried Chicken, Pizza Hut, Vapiano und - ganz neu - Autogrill. Bei McDonald's gehören alle Franchisebetriebe zum Tarifgebiet; in den anderen Systemen die meisten der Franchisebetriebe.

Viele Arbeitgeber in der Systemgastronomie umgehen diese Regelung allerdings, indem sie in ihren Arbeitsverträgen so genannte Bezugnahmeklauseln eingefügt haben. Diese Klauseln führen dazu, dass die Tarifverträge für alle Beschäftigten im Betrieb gelten, egal ob sie in der Gewerkschaft sind oder nicht.

Warum zahlen die Arbeitgeber nach Tarifvertrag?

Wenn der Arbeitgeber es eigentlich nicht müsste, warum entlohnt er dann alle Beschäftigten nach Tarifvertrag? Die Idee dahinter ist klar: McDonald's, Burger King und Co. wollen auf diesem Weg verhindern, dass alle Beschäftigten zur Gewerkschaft NGG gehen und dort Mitglied werden. Denn damit wäre die NGG in den Tarifverhandlungen deutlich gestärkt. So sagen sie "Du musst kein Gewerkschaftsmitglied sein. Wir zahlen dir auch so alles, was im Tarifvertrag steht."

Viele Beschäftigte verlassen sich darauf, dass der Arbeitgeber das auch wirklich tut. Und da man, wenn man kein NGG-Mitglied ist, die Tarifverträge in aller Regel nicht kennt, kann man nicht überprüfen, ob der Arbeitgeber alles richtig gemacht hat. Wenn tarifliche Leistungen tatsächlich falsch abgerechnet werden, gibt es deshalb kaum Beschwerden: Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht einfordern. Für den Arbeitgeber ist es bequemer, wenn die Beschäftigten kein Gewerkschaftsmitglied sind und ihm "blind" vertrauen müssen.

Was passiert nach dem Auslaufen des Manteltarifvertrages?

Der BdS hat den Manteltarifvertrag zum 31. Dezember 2014 gekündigt. Das Tarifvertragsgesetz regelt in § 4 Absatz 5, dass die Inhalte eines Tarifvertrages nach dem Auslaufen weiter gelten, bis eine neue Abmachung getroffen wird [~"nachwirkende Tarifbindung"). Eine neue Abmachung kann dabei ein neuer Tarifvertrag oder ein neuer Arbeitsvertrag sein.

Nur für NGG-Mitglieder ist demnach klar: Auch nach dem Auslaufen des Manteltarifvertrages gelten per Gesetz die tariflichen Ansprüche nach dem 1. Januar 2015 weiter (Außer man unterschreibt als Gewerkschaftsmitglied nach dem 1. Januar 2015 einen neuen Arbeitsvertrag. Dann können die tariflichen Ansprüche natürlich entfallen).

Ob die nachwirkende Tarifbindung auch für Beschäftigte gilt, die nicht in der Gewerkschaft sind, ist sehr unsicher. Wegen der Vielzahl von Arbeitgebern und Arbeitsverträgen in der Branche kann man hierzu keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Klar ist, dass in einigen Arbeitsverträgen die Bezugnahmeklauseln weiter gelten werden und damit auch die tariflichen Ansprüche. In vielen Arbeitsverträgen wird aber genau das nicht der Fall sein. Diese Beschäftigten haben damit ab dem 1. Januar 2015 keinen Anspruch mehr auf Zuschläge, Urlaubsgeld, tarifliche Urlaubstage und so weiter.

Echte Sicherheit haben nur diejenigen, die bis spätestens 31. Dezember 2014 Mitglied in der Gewerkschaft NGG werden. Denn hier gilt die gesetzliche Nachwirkung der Tarifverträge definitiv.

Und was soll ich jetzt machen?

1. Auf keinen Fall ohne Rücksprache mit der Gewerkschaft NGG einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben!

2. Bis spätestens 31. Dezember 2014 NGG-Mitglied werden! Dann gelten die Regelungen aus dem Manteltarifvertrag auch ab dem 1. Januar 2015 für Dich weiter. Wer bis 30. November 2014 NGG-Mitglied wird, kann sich auch weiterhin auf die Regelungen aus dem Entgelttarifvertrag berufen.

3. Sprich mit Deinen Kolleginnen und Kollegen! Über 100.000 Menschen arbeiten in der Branche, und je mehr hiervon erfahren, umso größer wird der Druck auf die Arbeitgeber.