Rente NGG fordert Gleichklang von Lohnentwicklung und Rentenanpassung

13. April 2022

Mit der im Bundeskabinett beschlossenen Rentenanpassung steigen die Renten um 5,35 Prozent im Westen und um 6,12 Prozent im Osten. Im Westen wären dies bei einer Rente von 1.000 Euro gut 53 Euro mehr im Monat. Im Osten würde die Erhöhung bei gleichem Beitrag 61 Euro betragen. Nach den ausbleibenden Rentenerhöhungen im letzten Jahr sind dies insbesondere bei den gegenwärtigen Preisanstiegen gute Nachrichten für die Rentnerinnen und Rentner aus dem von Hubertus Heil geführtem Arbeitsministerium.

Erfreulich ist auch, dass nun auch die Erwerbsminderungsrenten im Bestand mit einem Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent angepasst werden. Seit der Einführung der Abschläge im Jahr 2001 hat NGG immer wieder auf die prekäre Lage der Erwerbsgeminderten hingewiesen und Verbesserungen gefordert. Zwar wurden im Jahr 2014 und im Jahr 2019 deutliche Verbesserungen erzielt, jedoch galten diese aber stets nur für danach neu beginnende Renten.

Rentenanpassung muss der Lohnsteigerung folgen

Die Veränderungen der Regeln zur Rentenanpassung mit der Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktor führen jedoch dazu, dass die Rentensteigerungen weiter hinter den Lohnsteigerungen zurückbleiben. Nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) steigen die Renten bis 2026 nur noch um 13,8 statt 15,6 Prozent. Die Löhne steigen bis 2026 aber um rund 16 Prozent. Damit steigen die Renten bis 2026 um rund 2,2 Prozent langsamer als die Löhne, und das Rentenniveau sinkt in 2026 so auf 47,3 Prozent.

Der falsche Weg

Für Claudia Tiedge, stellvertretende Vorsitzende der NGG wird hier ein falscher Weg bestritten. „Die Wiedereinführung des Nachholfaktors setzt ein falsches Signal in der Rentendebatte. Gerade jüngere Menschen sind darauf angewiesen, dass die zukünftigen Renten im gleichen Takt wie die Löhne steigen. Die Wiedereinführung des Nachholfaktors führt aber insbesondere dazu, dass junge Menschen zukünftig noch stärker in private Vorsorge investieren müssen um die durch den Nachholfaktor entstehende Rentenkürzungen auszugleichen."