Weiterführende Infos Altersvorsorge Brot- und Backwarenindustrie

Altersvorsorge Tarifvertrag

Aus dem Altersvorsorge Tarifvertrag haben ArbeitnehmerInnen einen Anspruch auf eine jährliche Einmalzahlung. Sie darf ausschließlich für die tarifliche Altersvorsorge verwendet werden (=Altersvorsorgebetrag). Anspruchsberechtigte vollzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen erhalten einmal jährlich einen Altersvorsorgebetrag in Höhe von 133,00 Euro vom Arbeitgeber. Wer anspruchberechtigt ist, ist in den jeweiligen Flächentarifvertägen geregelt.

Alle wichtigen Informationen zu den Ansprüchen aus Tarifverträgen in der Brot- und Backwarenindustrie erhalten NGG-Mitglieder natürlich von ihrer NGG-Region.

Altersvorsorge mit der ZVK

Eine Anwartschaft auf die Beihilfe von der Zusatzversorgungskasse (ZVK) können Beschäftigte aus allen betrieblichen Bereichen der Liefer- und der Filial-Großbäckereien erhalten.

Voraussetzungen für den Erhalt der Beihilfe:

  • Der fragliche Betrieb ist Mitglied der ZVK.
  • Der Bezug einer Altersrente oder einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Eine mindestens 10-jährige ununterbrochene sozialversicherungspflichtige Tätigkeit n Betrieben des tariflichen Geltungsbereichs zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Zeit in einem oder mehreren Betrieben nachgewiesen wird.
  • Ein Anspruch besteht nicht, wenn der Rentenfall vor dem 01. Januar 1992 eingetreten ist.

Weitere Auskünfte erteilt die ZVK der Deutschen Brot- und Backwarenindustrie:

Im Internet: www.zvk-brot.de
Per E-Mail: info@zvk-brot.de
Per Post: Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten der Deutschen Brot- und Backwarenindustrie VVaG, Postfach 33 04 15, 40437 Düsseldorf

Alle Informationen zur Altersvorsorge in der Brot- und Backwarenindustrie erhalten NGG-Mitglieder natürlich von ihrer NGG-Region.