Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen

Rechtliches

Ob nicht gezahlte Überstunden, grundlose Kündigung oder ungerechte Abmahnung: Im Arbeitsleben geht es längst nicht immer fair zu. Nicht wenige Konflikte mit Arbeitgebern landen vor Gericht. Die NGG läßt ihre Mitglieder auch bei Rechtsproblemen nicht im Regen stehen, sondern steht mit einer Rechtsberatung und kostenlosem Rechtsschutz professionell zur Seite.

Einige Rechtsfragen begegnen uns immer wieder - die häufigsten beantworten wir hier: häufige Rechtsfragen

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NGG-Mitglieder stehen im Fall der Fälle nicht alleine da

Einige Rechtsfragen begegnen uns immer wieder

Meldungen

Ferienjob: Was ist erlaubt, was nicht? Ferienjobber aufgepasst!

Viele Schülerinnen und Schüler wollen sich in den Sommerferien etwas dazu verdienen. Doch nicht jede Arbeit ist für Kinder und Jugendliche geeignet. Deshalb ist per Gesetz geregelt, unter welchen Bedingungen und ab welchem Alter sie arbeiten dürfen. Die DGB-Jugend hat die wichtigsten Infos kompakt zusammengestellt.

Am 7. Juli hat der Bundesrat dem neuen Gesetz zugestimmt "Betriebsrentenstärkungsgesetz" ist beschlossen

Nachdem der Bundestag am 1. Juni 2017 das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet hat, gab es am 7. Juli auch aus dem Bundesrat die nötige Zustimmung, so dass das Gesetz zum 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.

Neues Mutterschutzgesetz passiert den Bundesrat Neue Regeln zum Schutz von Schwangeren

Es ist ein Gesetz, das in die Jahre gekommen war: Die wichtigsten Regelungen des Mutterschutzgesetzes wurden 1952 verabschiedet. Jetzt hat die längst überfällige Novellierung auch den Bundesrat passiert. Das Gesetz soll größtenteils zum 1. Januar 2018 in Kraft treten und schützt künftig mehr Frauen.

Seit dem 1. Januar 2017 gelten neue Regeln für die Kündigung von Schwerbehinderten Recht so: Keine Kündigung ohne Anhörung

Am 1. Dezember 2016 wurde vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen verabschiedet, das mit seinem wesentlichen Teil, der Neufassung des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch, zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt.

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