Endlich: Mindestlohn in der Fleischwirtschaft

Güster: "Wir haben Fakten geschaffen"

Berlin - 14. Januar 2014

Zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG) konnte Einigung über den Abschluss eines Mindestlohntarifvertrags für die deutsche Fleischwirtschaft erzielt werden. Die Rahmendaten der Vereinbarung wurden von den Verhandlungsführern Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der NGG, und Valerie Holsboer, Hauptgeschäftsführerin der ANG, im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt.

Die Eckpunkte des ab 1. Juli 2014 gültigen Tarifvertrages sehen wie folgt aus:

1) Keine Differenzierung des Mindestlohnes nach Ost und West

2) Folgende Stufenlösung über die Höhe des Mindestlohnes innerhalb der Tarifvertragslaufzeit bis 31. Dezember 2017:

  • 1. Stufe 01.07.2014 - 7,75 Euro/Stunde
  • 2. Stufe 01.12.2014 - 8,00 Euro/Stunde
  • 3. Stufe 01.10.2015 - 8,60 Euro/Stunde
  • 4. Stufe 01.12.2016 - 8,75 Euro/Stunde

3) Verpflichtungserklärung für weitere Verhandlungen ab dem 1. Juli 2017

4) Voraussetzung ist die Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz / Allgemeinverbindlichkeitserklärung

Claus-Harald Güster zeigte sich sehr zufrieden über das in vertraulichen Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite erzielte Ergebnis: „Wir haben Fakten geschaffen - noch vor der im Koalitionsvertrag angekündigten Einführung des Mindestlohnes ab 1. Januar 2015, werden die Löhne von vielen tausend Menschen in der Fleischbranche teils deutlich erhöht. Und das unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in regulärer Beschäftigung, in Leiharbeit oder um über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigte Menschen handelt. Alle in der deutschen Fleischbranche tätigen Menschen sind damit - endlich - gleichermaßen gegen die übelsten Formen des Lohndumpings geschützt. Angesichts der teils skandalös niedrigen Löhne war das unser oberstes Ziel und das haben wir erreicht.

Nicht verhandelbar war es für NGG, Unterschiede in der Mindestlohnhöhe zwischen Ost und West zu machen - ein knappes Vierteljahrhundert nach dem Mauerfall sind solche Unterscheidungen weder akzeptabel noch vermittelbar.

Diese Vereinbarung geht innerhalb der vereinbarten Laufzeit über das hinaus, was im Koalitionsvertrag zum Mindestlohn angekündigt wird. Auch das war eine unserer Bedingungen und wir konnten uns auch hier durchsetzen.“