Ein Drittel der Beschäftigten bezieht einen Niedriglohn

Rosenberger: "Gastgewerbe muss umdenken"

Landshut – 15. März 2014

„Das Gastgewerbe darf nicht weiter der Jobmotor für prekäre Beschäftigung sein“, hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Samstag auf einer Veranstaltung ihrer Organisation in Landshut gefordert. „Das Gastgewerbe muss umdenken.“ Die Zukunft der Branche könne nur gesichert werden, wenn der Wettbewerb künftig über gute Arbeitsbedingungen, eine gute Ausbildung, die Qualität der Dienstleistung und das gastronomische Konzept und nicht weiter über Unterbietung bei den Personalkosten geführt werde.

„Fast jeder oder jede Zweite ist geringfügig beschäftigt. Ein Drittel der Beschäftigten bezieht einen Niedriglohn, obwohl Vollzeit gearbeitet wird. Knapp zehn Prozent müssen ‚aufstocken’. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro würde vor allem für die Beschäftigten im Gastgewerbe, in dem nur jedes dritte Unternehmen mit einem Tarifvertrag arbeitet, zu spürbaren Lohnerhöhungen führen und gleiche Mindestbedingungen schaffen“.* Scharf kritisiert hat Rosenberger deshalb die Forderungen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) nach massiven Ausnahmen für die Branche, beispielsweise für geringfügig Beschäftigte.

Das bayerische Gastgewerbe gehört mit rund 250.000 Erwerbstätigen zu den beschäftigungsintensivsten Branchen im Freistaat und hat kürzlich für das Jahr 2013 erneut einen Tourismusrekord vermeldet. Dies müsse sich auch bei den Löhnen derjenigen, die diesen Rekord mit erarbeitet haben, widerspiegeln. Geprägt ist die Branche allerdings auch in Bayern von einem hohen Anteil atypischer Beschäftigung, vielen Minijobs, befristeten Arbeitsverträgen und schlechten allgemeinen Arbeitsbedingungen wie unattraktiven Arbeitszeiten, hohen Arbeitsbelastungen und eingeschränkter beruflicher Entwicklung.

„Dringend notwendig ist auch eine Reform der Allgemeinverbindlichkeit“, hat die NGG-Vorsitzende gefordert. „Damit würde die Tarifautonomie gestärkt werden. Der Anachronismus, dass der Tarifpartner DEHOGA Bayern mit der Gewerkschaft NGG einen tariflichen Mindestlohn von 8,70 Euro vereinbart und gleichzeitig eine Mitgliedschaft im Verband ohne Tarifbindung ermöglicht, könnte endlich beendet werden“, so Rosenberger.

* Die Zukunft des Gastgewerbes – Beschäftigungsperspektiven im deutschen Gastgewerbe“, Studie der Hans- Böckler-Stiftung, 2013.