NGG tritt "Bündnis zum Schutz von Wasser" bei

Keine falschen Zugeständnisse beim Schutz von Wasser!

Berlin, 15. Juli 2014

Die aus Sorge um die Sicherheit und Reinheit der Wasservorkommen für Lebensmittel im „Bündnis zum Schutz von Wasser“ zusammengeschlossenen Verbände und Unternehmen erwarten bei den Regierungsplänen zur Regelung von Fracking-Vorhaben den bedingungslosen Schutz von Wasser. Zwar enthalte das von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel veröffentlichte Eckpunkte-Papier einige richtige Ansätze, jedoch müssten weitaus größere Anstrengungen zum nachhaltigen Schutz der Wasservorkommen unternommen werden, bemängelt die Initiative in einer am Dienstag veröffentlichen Erklärung:

„Wasser ist und bleibt unser wichtigstes Nahrungsmittel. Es wäre völlig unverständlich, sollten die Brunnen von Lebensmittel- und Getränkeherstellern in dem geplanten Gesetz weniger Schutz genießen als Trinkwasserbrunnen. Fracking in Einzugsgebieten von Mineral- und Heilquellen, von Brunnen für Brauereien und für die Herstellung von Erfrischungsgetränken, für die Trinkwasserversorgung und für die Lebensmittelherstellung muss generell untersagt werden, ohne Wenn und Aber. Hier muss die Bundesregierung entschlossen handeln und für unkonventionelles Fracking generell klare Schranken setzen.“

In ihrer „Gelsenkirchener Erklärung“ hatten namhafte Verbände und Unternehmen bereits Ende 2013 ihre Erwartungen an die Bundesregierung formuliert. Getragen wurde das „Bündnis zum Schutz von Wasser“ bisher von der Gelsenwasser AG, der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr e.V., dem Deutschen Brauer-Bund e.V., dem Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. Das Bündnis repräsentiert damit mehr als 700 Unternehmen in ganz Deutschland. Verstärkt wird das Bündnis nun durch die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), die in bundesweit 52 Regionen die Interessen von rund 206.000 Mitgliedern vertritt.

Positiv bewertet werden durch das „Bündnis zum Schutz von Wasser“ die Pläne der Regierung, den Einfluss der Bundesländer und der örtlichen Wasserbehörden zu stärken sowie Fracking oberhalb von 3000 Metern generell zu verbieten und umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen vorzusehen. Bei einer ganzen Reihe von Punkten sieht das „Bündnis zum Schutz von Wasser“ jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf: Sogenannte „Erprobungsmaßnahmen“, die trotz des Verbots zulässig sein sollen, müssten nicht nur detailliert geregelt werden und strengsten Kriterien unterliegen, sie müssen zudem dieselben Anforderungen im Hinblick auf den Schutz von Wasservorkommen erfüllen. Insbesondere wäre gesetzlich zu regeln, dass solche Versuchsmaßnahmen in Einzugsgebieten von Brunnenanlagen unzulässig sind.

Weiter unklar bleibt die künftige Genehmigung von Frackflüssigkeiten wie die Regelung für Flowback und Lagerstättenwasser, deren Aufbereitung Vorrang vor der Verpressung unter Tage haben sollte. Auch die Festlegung einer Entschädigungsregelung für Langzeitschäden und eine angemessene Mindestversicherungspflicht zur Abdeckung aller Fracking?Schäden müssen von der Bundesregierung geregelt werden.

Getränke- bzw. Lebensmittelhersteller wie auch Wasserversorger sind angewiesen auf reinstes Wasser höchster Qualität. Die Reinheit des Wassers und die Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes müssen strikten Vorrang haben vor energiepolitischen Interessen.

Das „Bündnis zum Schutz von Wasser“ fordert deshalb einen vollständigen Verzicht auf den Einsatz der Fracking-Technologie, solange nicht alle Risiken für Mensch und Umwelt sicher ausgeschlossen werden können – gerade auch in Einzugsbereichen von Wasservorkommen, die als Trinkwasser, Mineralwasser, Brauwasser, zur Getränkeherstellung oder zur Herstellung sonstiger Lebensmittel genutzt werden.

Vollständige Pressemitteilung inklusive aller Ansprechpartner: Claus-Harald Güster, 15. Juli 2014