NGG-Vorsitzende warnt vor Umsetzung des Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit

"Das Streikrecht darf nicht gefährdet werden"

Berlin - 2. November 2014

„Der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Tarifeinheit birgt die Gefahr des Eingriffs in das Streikrecht durch die Hintertür“, warnt Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

„Wenn künftig auf Antrag einer Tarifvertragspartei gerichtlich festgestellt werden kann, welche Gewerkschaft in einem Betrieb die Mehrheit hat, um daraus abzuleiten, welcher Tarifvertrag angewendet wird, wird automatisch mitentschieden, wer streiken darf. Auch zu einem indirekten Eingriff der Gerichte in das Streikrecht darf es nicht kommen“, so Rosenberger. Für die Gewerkschaft NGG bleibe das Prinzip „Ein Betrieb, eine Gewerk­schaft, ein Tarifvertrag“ eine politische und keine juristische Aufgabe.

Rosenberger forderte die Arbeitgeber auf, ihre tarifpolitische Verantwortung wahrzunehmen: „Der Ruf nach gesetzlicher Regelung der Tarifeinheit hat nach wie vor zum Ziel, das Streikrecht zu reglementieren. Seit Jahren nutzen die Ar­beit­­geber zwischengewerkschaftliche Konkur­renz, um Tarif­standards abzusenken. Dort aber, wo Überbietungskonkurrenz droht, soll der Einfluss der Gewerkschaften durch gesetzliche Maßnahmen verringert werden.“ 

Die NGG-Vorsitzende erinnerte daran, dass vor allem die Politik der Arbeitgeber – Ausgliederungen von Betriebsteilen, Leiharbeit und Werkver­träge – und auch die mög­­lich­e Mitglied­schaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung die Tarifverträge ausgehöhlt habe. „Die Arbeit­geber sollten besser für höhere Tarif­bindung sorgen und damit die Tarifautonomie stärken anstatt nach dem Gesetzgeber zu rufen“, so Michaela Rosenberger.

Darüber hinaus sei zu erwarten, dass das Gesetz das eigentliche Ziel der Tarifeinheit ver­fehlen werde, da der Einfluss von Minder­heits­gewerkschaften durch die vorgesehenen Rechte auf Anhörung ihrer Forderungen durch den Arbeitgeber und auf Abschluss von ei­genen „Anschluss­­­­­tarif­­verträgen“ gerade dort erhöht werde, wo sie bisher tarifpolitisch keine Rolle spiel­ten. „Dies Gesetz – wenn es realisiert werden sollte – wird zum gegenteiligen Effekt führen: noch mehr Gewerkschaften in einem Betrieb, noch mehr Auseinandersetzungen vor den Gerichten um tarifpolitische Zuständigkeiten, noch mehr Aufwand für die Arbeitgeber. Das kann keiner ernsthaft wollen“, kritisierte die NGG-Chefin.