Rosenberger fordert Mindestlohn ohne Ausnahmen

Niedernhausen (Taunus) - 20. März 2014

„Wer ohne Ausnahmen, flächendeckend und einheitlich ankündigt, sollte auch einen Gesetzentwurf ohne Ausnahmen vorlegen.“ Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), hat auf der Sitzung des NGG-Hauptvorstandes grundsätzlich begrüßt, dass Arbeitsministerin Andrea Nahles zügig den ersten Teil des so genannten Tarifpakets mit einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro vorgelegt hat.

„Dieser Mindestlohn muss aber auch für Langzeitarbeitslose und junge Erwachsene – ohne Altersbegrenzung – gelten.“ Es sei nicht nachvollziehbar und begründbar, warum Menschen nach langer Arbeitslosigkeit "noch einmal mit einem Lohn unter 8,50 Euro bestraft“ werden sollen. „Diese Ausnahmen bergen die Gefahr der Entstehung eines neuen Niedriglohnsektors unterhalb von 8,50 Euro. Vor allem aber ist keineswegs begründbar, warum die Arbeit dieser Menschen weniger wert sein soll.“