NGG-Vorsitzende fordert Transparenz bei den Verhandlungen

"Anforderungen an TTIP müssen auch für CETA gelten"

Hamburg, 20. September 2014

„Die Anforderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes an das TTIP-Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten müssen auch für das bereits ausverhandelte CETA-Abkommen mit Kanada gelten. Arbeitnehmer-Schutzrechte und -Standards dürfen nicht mal so und mal so zum Verhandlungs-Junktim werden.“ Das hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), heute erklärt.

Sollten die vom DGB mit dem Wirtschaftsministerium vereinbarten Eckpunkte für die Verhandlungen nicht auch für das kanadische Freihandelsabkommen gelten, drohe ein Unterlaufen durch die Hintertür, denn „es ist zu befürchten, dass viele amerikanische Unternehmen über kanadische Tochter-Unternehmen operieren werden“, so die NGG-Vorsitzende.

Rosenberger forderte, dass die Verhandlungen nun endlich transparent gestaltet werden: „Bei diesen Freihandelsabkommen ist schon viel Vertrauen verspielt worden. Wenn Wirtschaftsminister Gabriel den Erfolg der TTIP-Verhandlungen will, muss er dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit weiß, was die Kommissionen besprechen!“

Die Gewerkschaft NGG hat weitgehender als der DGB das Aussetzen der Verhandlungen auch aus Verbrauchersicht gefordert. Gerade im Lebensmittelsektor sei zu befürchten, dass Produkt- und Umweltstandards auf dem jeweils niedrigsten Niveau verhandelt werden. Dabei sei das „Chlorhühnchen“ nicht das entscheidende Problem – vielmehr seien die unterschiedlichen Standards in der Lebensmittelsicherheit und vor allem die Vielzahl der in Deutschland verbotenen, aber in den Vereinigten Staaten zugelassenen Zusatzstoffe für die Verbraucher gefährlich. „Wir brauchen keine Palette neuer Zusatzstoffe in unseren Lebensmitteln oder die Anwendung von Technologien, deren Folgen die Gesundheit gefährden könnten“, erklärte Rosenberger.