NGG-Vize lehnt Altersbegrenzung strikt ab
Siebert: "Auch das Gastgewerbe braucht keine Ausnahmen beim Mindestlohn"München – 27. März 2014
Eine Altersbegrenzung für einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, egal ob sie bei 18, 21 oder 23 Jahren liege, hat Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Donnerstag auf einer Veranstaltung seiner Organisation in München strikt abgelehnt. Auch geringfügig Beschäftigte oder Langzeitarbeitslose dürften auf keinen Fall ausgenommen werden. Der einheitliche Mindestlohn müsse ohne Ausnahmen gelten, denn „Würde ist unteilbar“.
„Es ist ein Scheinargument und nicht belegbar, dass ein auch ungelernt erzielbarer Mindestlohn von 8,50 Euro Jugendliche davon abhalten könnte, eine Ausbildung zu beginnen. Bereits heute existieren zwischen den tariflichen Ausbildungsvergütungen und den untersten Lohngruppen erhebliche Differenzen. So liegt im bayerischen Gastgewerbe der unterste Tariflohn für Ungelernte bei 1.471 Euro, die Vergütung für Auszubildende im ersten Jahr bei 652 Euro. Das duale Ausbildungssystem und eine qualitativ gute Ausbildung, die berufliche Perspektiven sichert, haben einen hohen Stellenwert. Über das ganze Erwerbsleben gerechnet beträgt die durchschnittliche Bildungsprämie einer Berufsausbildung knapp eine Viertelmillion Euro*.
Die Erfahrungen unserer europäischen Nachbarn mit differenzierten Mindestlöhnen für junge Erwachsene, zum Beispiel in den Niederlanden, belegen hingegen eindeutig, dass erhebliche Verdrängungseffekte von älteren durch jüngere Arbeitnehmer zu befürchten wären. Mit Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn würde ein neuer Niedriglohnsektor unterhalb von 8,50 Euro etabliert."
Scharf kritisiert hat Siebert, dass auch der bayerische Hotel- und Gaststättenverband eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung ermöglicht. „Damit steht der vereinbarte tarifliche Mindestlohn von 8,70 Euro für rund zwei Drittel der Unternehmen nur auf dem Papier. Eine Reform der Allgemeinverbindlichkeit ist deshalb unabdingbar. Das Gastgewerbe darf nicht weiter der Jobmotor für prekäre Beschäftigung sein. Im Gastgewerbe ist heute jeder zweite Arbeitsplatz ein Minijob, ein Drittel der Beschäftigten erhält einen Niedriglohn, obwohl Vollzeit gearbeitet wird, knapp zehn Prozent müssen ‚aufstocken’. Geprägt ist die Branche von befristeten Arbeitsverträgen und schlechten allgemeinen Arbeitsbedingungen wie unattraktiven Arbeitszeiten, hohen Arbeitsbelastungen und eingeschränkter beruflicher Entwicklung. Die Zukunft der Branche kann nur gesichert werden, wenn der Wettbewerb künftig über gute Arbeitsbedingungen, eine gute Ausbildung, die Qualität der Dienstleistung und das gastronomische Konzept und nicht weiter über Unterbietung bei den Personalkosten geführt werde.
* Quelle: IAB Kurzbericht 1/2014 „Bildung lohnt sich ein Leben lang“