NGG-Vorsitzende zieht Bilanz nach 100 Tagen große Koalition

Rosenberger: "Große Koalition hält grundsätzlich Wort"

Hannover – 27. März 2014

In einer ersten Bilanz nach 100 Tagen hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), der großen Koalition bescheinigt, dass sie grundsätzlich Wort halte. Die Richtung stimme. Auf einer Veranstaltung ihrer Organisation hat sie am Donnerstag in Hannover erklärt: „Bei aller Kritik im Detail: Vor allem das Arbeitsministerium hat mit dem Rentenpaket und dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, vor allem der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro, längst überfällige Reformen für die Beschäftigten angepackt. Der einheitliche und flächendeckende gesetzliche Mindestlohn ist eine entscheidende Säule einer neuen Ordnung der Arbeit.

Hier muss aber noch nachgebessert werden. Flächendeckend heißt: ohne Ausnahmen. Der gesetzliche Mindestlohn muss ohne Altersbegrenzung für junge Erwachsene und ohne Diskriminierung von Langzeitarbeitslosen gelten. Vor allem gilt es zu verhindern, dass im Gesetzgebungsverfahren die Interessen einzelner Branchen und ihre Wünsche nach Ausnahmen, zu hören aus dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband oder aus dem Bäckerhandwerk, bedient werden. Der gesetzliche Mindestlohn darf kein Flickenteppich oder Einfallstor für neue Niedriglöhne werden. Er muss für geringfügig Beschäftigte, junge Erwachsene und auch für Langzeitarbeitslose gelten. Die Gewerkschaft NGG ist bereit, tarifliche Übergangslösungen bis Ende 2017 zu verhandeln. Vorausgesetzt, die Tarifbindung wird damit nachhaltig gestärkt.

Die Gleichstellung von Frauen ist eine langjährige Forderung der Gewerkschaften, vor allem der NGG. Zu begrüßen ist es, dass in dieser Woche die Bundesminister Manuela Schwesig und Heiko Maas die Leitlinien für eine ‚gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen’ vorgelegt haben. Aber auch die Lohndiskriminierung muss beendet werden. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, auch die Entgeltgleichheit zu sichern und die Betriebe zu verpflichten, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und geschlechtergerecht zu gestalten.“