Bundestag beschließt Einführung des Mindestlohns ab 2015

Gesetzlicher Mindestlohn kommt! Endlich!

Berlin – 3. Juli 2014

Als „historischen Tag für die Bundesrepublik“ hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) den heutigen Beschluss des Bundestages, ab 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einzuführen, bezeichnet. „Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie wird die überfällige Wende auf dem Arbeitsmarkt eingeleitet. Die NGG hat seit fast 15 Jahren dafür gekämpft, dass auch in Deutschland eine gesetzliche Lohnuntergrenze eingezogen wird, um die schlimmsten Auswüchse des Lohndumpings zu begrenzen. Für rund vier Millionen Menschen werden die Löhne auf ein Niveau von mindestens 8,50 Euro steigen. Vor allem die Beschäftigten im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk, die aufgrund der geringen Tarifbindung nicht von Tarifverträgen geschützt sind oder zu Niedrigstlöhnen arbeiten müssen, werden davon profitieren.“

Die Gewerkschaft NGG begrüße es, dass 1.600 neue Zollbeamte eingestellt werden sollen, um den Mindestlohn besser kontrollieren zu können. „Darüber hinaus sollte eine Hotline – ähnlich wie in Großbritannien – eingerichtet werden, bei der die Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns gemeldet werden kann“, hat Rosenberger gefordert.

Ein Wermutstropfen seien die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose, junge Erwachsene, Saisonarbeiter und Zeitungszusteller. Hier werde ein Einfallstor für einen neuen Niedriglohnsektor geschaffen, befürchtet die NGG-Vorsitzende. Um den Missbrauch der Minijobs für Schwarzarbeit oder die Umgehung des Mindestlohns im Gastgewerbe zu verhindern, sollten die Unternehmen zur lückenlosen, dokumentenechten und fälschungssicheren Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten verpflichtet werden. Möglich sei dies durch die Ausrüstung der Registrierkassen mit digitalen Sicherungssystemen.