Tarifverhandlungen Systemgastronomie: Weiterhin keine Einigung in Sicht

"Die Arbeitgeber müssen umdenken!"

Berlin – 4. November 2014

Auch nach drei Verhandlungsrunden und einem weiteren Gespräch will der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) Leistungen aus dem Manteltarifvertrag, wie die Zahlung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Zuschlägen, kürzen, um damit die Erhöhung der untersten Löhne auf 8,51 Euro zu kompensieren. Das ist nach den Beratungen der großen Tarifkommission für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) der falsche Ansatz und keine tragfähige Basis für eine Einigung.

„Die Arbeitgeber müssen jetzt umdenken. Denn die mehr als 100.000 Beschäftigten bei Burger King, McDonald‘s, Starbucks, Autogrill und weiteren Mitgliedsunternehmen des Verbandes erwarten als gerechte Anerkennung für ihre harte Arbeit von einem Tarifvertrag deutlich mehr als das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns“, hat der stellvertretende NGG-Vorsitzende Burkhard Siebert erklärt. Für einen großen Teil der Beschäftigten würde mit diesem Arbeitgeberangebot aber nicht wesentlich mehr herauskommen als der Mindestlohn, so der NGG-Vize: „Wir haben deshalb den BdS aufgefordert, die von ihm am 16. Oktober unterbrochenen Verhandlungen fortzusetzen, um eine Tarifeinigung am Verhandlungstisch zu erzielen.“

Die Gewerkschaft NGG fordert, dass der Manteltarifvertrag in seiner materiellen Substanz erhalten bleibt, eine Anhebung der untersten Löhne über das Niveau des gesetzlichen Mindestlohns, den Erhalt des Tarifgitters mit einer fairen Erhöhung der weiteren Entgeltgruppen sowie eine schnelle Angleichung der Entgelte in den ostdeutschen Bundesländern.