Gesetz zur Tarifeinheit

„Streikrecht darf nicht eingeschränkt werden“

Berlin – 21. April 2015

„Nun ist die Katze aus dem Sack. Die Forderungen des CDU-Wirtschaftsflügels, das Gesetz zur Tarifeinheit zu verschärfen, sind eindeutig:  Das Streikrecht soll eingeschränkt werden. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten lehnt jegliche Einschränkungen, Arbeitskämpfe zu führen, ab.“ Das hat der stellvertretende NGG-Vorsitzende Claus-Harald Güster heute unmissverständlich an die Adresse der Arbeitgeber und ihrer Helfershelfer in der Politik erklärt.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Fuchs habe nun endgültig die Maske fallen lassen und heute ausdrücklich öffentlich verkündet, dass das Streikrecht eingeschränkt werden soll. „Wir brauchen keine Angriffe auf ein in der Verfassung verbrieftes Grundrecht, wir brauchen Politikerinnen und Politiker, denen Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechte mehr wert sind, als die Macht der Arbeitgeber und ihrer Verbände. Wir werden uns politisch und juristisch gegen die durchsichtigen Ziele der Arbeitgeberlobby zu wehren wissen“, hat Güster angekündigt. „Die Gewerkschaft NGG bleibt dabei: Die Tarifeinheit muss politisch in den Betrieben hergestellt werden, nicht gesetzlich – und ohne Eingriffe in das Streikrecht.“

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