Rosenberger: „Mindestlohn funktioniert nur mit Dokumentation der Arbeitszeit“

Koblenz – 25. April 2015

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns habe die Bundesregierung Wort gehalten. „Der Koalitionsausschuss darf jetzt nicht dem Druck von Arbeitgebern und ihren Lobbyisten nachgeben und das Mindestlohngesetz wieder aushöhlen“, hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), auf einer Veranstaltung in Koblenz anlässlich des 150-jährigen Jubiläums der NGG gefordert.

„Die Dokumentation der Arbeitszeiten als Bürokratie-Monster zu diffamieren, ist scheinheilig und absurd. Wenn ein Arbeitgeber seine Beschäftigten nach geleisteter Arbeit entlohnt, müssen Beginn und Ende der Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Das ist ein völlig normaler Vorgang. Auf Zuruf funktioniert das nicht. Dass insbesondere das Gastgewerbe kampagnenartig am lautesten protestiert und sogar die Ausweitung der Arbeitszeiten fordert, ist ein Beleg dafür, dass seit Jahren gegen das geltende Arbeitszeitgesetz verstoßen wird und Überstunden nicht bezahlt werden. Mit dem Mindestlohngesetz, der Dokumentation der Arbeitszeiten, den Kontrollen und angedrohten Sanktionen ist es endlich möglich, den Sumpf von Schwarzgeld und Betrug trocken zu legen“, ist sich Rosenberger sicher.

Zur besseren Umsetzung des Mindestlohns bedarf es weiterer flankierender Maßnahmen. Viele Arbeitnehmer trauten sich nicht, ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen, weil der Arbeitgeber Druck mache oder der Verlust des Jobs drohe. Deshalb sei es notwendig, so die NGG-Vorsitzende, dass die Beweislast umgekehrt werde: „Nicht die Arbeitnehmer sollten vor Gericht nachweisen müssen, wie viele Stunden sie gearbeitet hätten. Auch ein Verbandsklagerecht ist nötig. Gewerkschaften müssen stellvertretend für Arbeitnehmer klagen können.“

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sei eine Erfolgsgeschichte, die nicht wieder zerstört werden dürfe, sondern fortgeführt werden müsse. „Kein Horrorszenario ist eingetreten, im Gegenteil: Fast vier Millionen Menschen haben höhere Einkommen und die Kasse der Bundesagentur für Arbeit wurde um 900 Millionen Euro, die für das ‚Aufstocken‘ gezahlt wurden, entlastet. Mit der Überprüfung des Gesetzes sollten auch die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und unter 18-Jährige fallen. Und letztlich darf es nicht bei 8,50 Euro bleiben. Das ist immer noch Niedriglohn, der schrittweise angehoben werden sollte.“

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