Siebert: „Zehn Stunden sind schon zwei mehr als normal“

Rohrdorf /Rosenheim – 13. Juni 2015

Die Kampagne der CSU „Ja zum Mindestlohn! Nein zur Bürokratie“ mit der Forderung, die Aufzeichnungspflicht für Minijobs abzuschaffen, hat Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Samstag auf einer Veranstaltung seiner Organisation in Rohrdorf (Landkreis Rosenheim) scharf kritisiert. „Nur, wenn die Arbeitszeiten dokumentiert werden, kann der Lohn korrekt gezahlt und kontrolliert werden. Das Mindestlohngesetz darf nicht durch die Hintertür ausgehöhlt werden. Dass die CSU so massiv gegen ein Gesetz schießt, das sie als Teil der Großen Koalition in Berlin selber beschlossen hat, ist eine echte Lachnummer.“

„Minijobs sind ein Einfallstor für Schwarzarbeit und unbezahlte Mehrarbeit. Wer da die Arbeitszeit nicht dokumentieren will, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, den Mindestlohn umgehen zu wollen. Das Argument der Bürokratie ist vorgeschoben. Laut Arbeitszeitgesetz muss Arbeitszeit schon seit Jahren dokumentiert werden - das ist nichts Neues.

Die Forderung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, die tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden zu erhöhen, schlägt in dieselbe Kerbe und zeigt, dass in der Vergangenheit massiv gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wurde. Die Arbeitgeber müssen ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und für den Schutz der Gesundheit ihrer Beschäftigten sorgen. Auch die im Gastgewerbe Beschäftigten haben ein Recht auf Lebenszeit – deshalb gilt: Arbeitszeit braucht Grenzen!

Schon heute halten sich viele Arbeitgeber nicht an die Gesetze. Das würden sie auch bei der legalen Ausweitung der Arbeitszeiten nicht tun, so dass sich die Arbeitszeit noch weiter verlängern würde. Die Arbeitgeber sind in der Verantwortung, mit guter Planung die Arbeitszeiten gesetzeskonform zu gestalten. Das unternehmerische Risiko, notwendige Zeitreserven, zum Beispiel bei einer Hochzeit, nicht ausreichend eingeschätzt zu haben, ist keineswegs neu und darf nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden“, so der NGG-Vize.

Die Arbeitssituation im Gastgewerbe sei strukturell schon ungünstig: Früh-, Spät- und Nachtschichten, Wechseldienste sowie Wochenend- und Feiertagsarbeit seien aus arbeitsmedizinischer Sicht sehr belastend. Hinzu komme, dass die Arbeit im Gastgewerbe von vielen widrigen Faktoren, wie schweres Tragen, Arbeiten bei Hitze und Kälte oder hoher Lärmbelastung, aber auch Belastungen, wie extrem hoher Flexibilität und Leistungsdruck, geprägt sei.

Siebert hat für die kommenden Wochen und Monate NGG-Aktionen für bessere Arbeitszeiten im Gastgewerbe angekündigt. „Die Gewerkschaft NGG lehnt die Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit, die Aushöhlung des Arbeitszeitgesetzes und die Diffamierung der Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten als Bürokratiemonster strikt ab.“

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