Mindestlohn: Rosenberger fordert CSU auf, zur Sachpolitik zurückzukehren

München – 10. Juli  2015

„Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte, auch in Bayern, und hat die Bundesrepublik gerechter gemacht. Dies belegen die neuesten Arbeitsmarktzahlen: Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nimmt zu, vor allem im Gastgewerbe – bundesweit um 50.000 Stellen, die Zahl der Minijobs hat sich um 2,5 Prozent verringert. Insbesondere die untersten Einkommen sind überdurchschnittlich gestiegen. Damit der Mindestlohn überall ankommt, muss er kontrolliert werden“, hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), in München auf der Feier zum 150-Jährigen Jubiläum der NGG gefordert und die Querschüsse aus der CSU gegen den Mindestlohn scharf kritisiert.

Die Kampagne der CSU gegen die Dokumentationspflicht des Mindestlohns und seine Kontrollen sei einseitige Lobbypolitik für die Arbeitgeber, insbesondere des Gastgewerbes. Wer die angebliche Bürokratie beklage, suche in Wirklichkeit Schlupflöcher, um den Mindestlohn zu umgehen, ist sich Rosenberger sicher. „Damit der Mindestlohn eine Erfolgsgeschichte bleibt, müssen die Kontrollen ausgeweitet und die zugesagten 1.600 neuen Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit schnell geschaffen werden. Aus Sicht der NGG war es nicht notwendig, Änderungen bei der Umsetzung des Mindestlohns vorzunehmen. Die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, u.a., dass die Aufzeichnung von Überstunden nicht mehr vom Zoll  überprüft werden soll, sondern von den regionalen Behörden, sehen wir kritisch: Die Kontrolle der Arbeitszeiten hat schon in der Vergangenheit nicht funktioniert, so dass seit Jahren oft ungestraft gegen das Arbeitszeitgesetz, zum Beispiel im Gastgewerbe, verstoßen wird. Neben Nichtgewährung von Pausen und Ruhezeiten ist die Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden ein gängiges Problem. Nun müssen die Länder ihrer Verantwortung gerecht werden, für mehr Personal sorgen und den Mindestlohn strikt kontrollieren.“ Auch die Aufweichung der Dokumentationspflicht durch die Absenkung des Schwellenwertes werde die Kontrollen des Mindestlohns erheblich erschweren, befürchtet Rosenberger.

Nun gelte es den nächsten Schritt hin zu „guter Arbeit“ zu gehen. Die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles angekündigte Regulierung von Werkverträgen und Leiharbeit müsse gesetzlich verankert werden, um Missbrauch zu unterbinden. „Auch in Teilen der Ernährungsindustrie werden Leiharbeit und Werkverträge missbraucht, um Löhne zu drücken. Es gibt viele Fälle, bei denen sich hinter einem Werkvertrag ein normales Arbeitsverhältnis verbirgt. Hier besteht Regelungsbedarf. Wir fordern klare Kriterien zur Abgrenzung von Werkverträgen und Leiharbeit. Betriebsräte müssen mehr Mitspracherechte bei der Einstellung von Werkvertragsarbeitnehmern erhalten. Für die Gewerkschaften muss es ein Verbandsklagerecht geben“, so die NGG-Vorsitzende.

Michaela Rosenberger erinnerte in ihrer Festrede an die Erfolge der NGG: Von den Vorreiter-Tarifverträgen zur 40 Stunden-Woche in den 60er Jahren, über den ersten einheitlichen Entgelttarifvertrag für Arbeiter und Angestellte 1974, über die Vorruhestandsregelung für ältere Beschäftigte in den 80er Jahren bis hin zur erfolgreichen Kampagne für den gesetzlichen Mindestlohn.

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