Rosenberger fordert mehr Kontrollen

NGG zieht positive Zwischenbilanz beim Mindestlohn

Aachen – 19. September 2015

„Der Mindestlohn hat sich nicht negativ auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt – allen Unkenrufen zum Trotz. Überproportional hat im Gastgewerbe die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zugenommen, Minijobs sind zurückgegangen. Für mehr als die Hälfte der im Gastgewerbe Beschäftigten sind die Löhne auf mindestens 8,50 Euro gestiegen. Das ist ein großartiger Erfolg“, hat Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), am Samstag auf einer Veranstaltung ihrer Organisation in Aachen erklärt.

Die Kritik von Arbeitgeberverbänden, insbesondere des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga, sowie der CDU/CSU an der Aufzeichnungspflicht hat Rosenberger zurückgewiesen. „Mit der von verdi und NGG entwickelten Mindestlohn-App ist die Dokumentation denkbar einfach“, so die NGG-Vorsitzende. „Ohne diese Dokumentation ist die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns schlichtweg nicht möglich. Vor allem im Gastgewerbe sind die Nichtgewährung von Pausen und Ruhezeiten, die Überschreitung der Höchstarbeitszeit von zehn Stunden sowie unbezahlte Mehrarbeit tägliche Praxis. Deshalb sind die Kontrollen, vor allem in kleinen Betrieben, so wichtig. Die zugesagten neuen 1.600 Stellen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit müssen schnell geschaffen werden.“

Rosenberger hat angesichts der Flüchtlingskrise davor gewarnt, Menschen in finanzieller Not als billige Arbeitskräfte auszunutzen. Strikt abgelehnt hat die NGG-Vorsitzende die Forderung, den Mindestlohn für Flüchtlinge abzusenken oder gesetzliche und tarifliche Regelungen zu unterlaufen. „Auf dem Arbeitsmarkt darf es keine Menschen erster und zweiter Klasse geben. Sicherheit durch Tarifvertrag und Perspektiven am Arbeitsmarkt gelten für alle Menschen.“

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